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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Lange Gasse" von Sottrum b) Satzungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 14.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2017/077 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 "Lange Gasse" von Sottrum
b) Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:
 

Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Lange Gasse“ von Sottrum wird keine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes erforderlich.

 

AM Zbytni möchte wissen, wann die nächste Straßenbereisung des Landkreises stattfindet. Er teilt mit, dass die Bergstraße, sowie die Clüverstraße dringend inspiziert werden müssen.

 

GD Bahrenburg antwortet, dass die Straßen für die nächste Bereisung mit aufgenommen werden.

 

AM Brandt möchte wissen wie weit die Gemeinde mit der Ausbesserung der Straße „Lange Gasse“ ist.

 

GD Bahrenburg äußert, dass bisher noch keine Ausbesserung stattgefunden hat, sich aber in naher Zukunft hinsichtlich der Ausbesserung etwas tun wird.

Er fügt hinzu, dass der Haushalt dieses Jahr erst spät beschlossen wurde. Aus diesem Grund werde eine Ausschreibung voraussichtlich im Februar oder März stattfinden.

AM Oetjen ist der Ansicht, dass die Gemeinde sich in diesem Jahr keine größeren Maßnahmen mehr vornehmen dürfe. Er empfiehlt das Haushaltsjahr 2017 zuerst einmal abzuschließen.

 

AM Zbytni möchte wissen, ob der Schutt in der Alten Dorfstraße noch beseitigt wird.

 

GD Bahrenburg bejaht dies und sagt zu, dass in naher Zukunft einige geplante Maßnahmen umgesetzt werden.

 

AM Helms teilt mit, dass sich eine Vielzahl von Eltern bezüglich des Spielplatzes in der Moorstraße beschwert haben, da dieser laut Aussagen der Eltern sehr heruntergekommen sei.

Er geht mit dieser Meinung konform. Bei einer Besichtigung des Spielplatzes musste er selbst feststellen, dass der Spielplatz sehr vernachlässigt wurde.

AM Helms regt an den Spielplatz wenigstens als erste Maßnahme von Müll und Unkraut zu befreien und den gelben Sand aufzufüllen.

 

GD Bahrenburg äußert, dass das Zurückschneiden der Büsche einer externen Firma in Auftrag gestellt wurde, da dies von den Mitarbeitern des Bauhofes alleine nicht zu bewältigen sei. Er stimmt AM Helms im Hinblick auf den Spielplatz zu und bringt zum Ausdruck, dass dort zeitnah Maßnahmen getätigt werden.

 


Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (7 Ja-Stimmen) beschlossen:

 


Auf Grund des § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches sowie der §§ 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung in Verbindung mit § 58 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Lange Gasse“ von Sottrum als Satzung sowie die Begründung hierzu.