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Auszug - Erneuerung der Fußgängerbrücke Alte Dorfstraße/Upp'n Hoff  

Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

In der Verwaltungsausschusssitzung am 19.05.2014 wurde der Auftrag für die erforderlichen Planungsleistungen für die Erneuerung der Fußgängerbrücke Alte Dorfstraße/Upp'n Hoff an das Büro André Bartel aus Bremen vergeben (Vorlage Nr. 050/2014). In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 08.09.2014 hat das Büro André Bartel die verschiedenen Varianten und die Baukosten vorstellen.

 

GD Bischof stellt den Ausschussmitgliedern kurz die Präsentation des Planungsbüros vor. Herr Bartel hat im Verwaltungsausschuss darauf hingewiesen, dass Bongossiholz bei entsprechender Pflege eine doppelt so hohe Lebensdauer wie Lärchenholz bietet. Weiter informiert GD Bischof, dass die Untere Naturschutzbehörde eine Stahlkonstruktion mit Holzbodenbelag aus einheimischen Hölzern favorisiert. Da das Bongossiholz zertifiziert ist, schlägt er vor, die Variante mit Bongossiholz bei der Naturschutzbehörde durchzusetzen. Man könnte offensiv darangehen.

 

Am. Buthmann reicht einen schriftlichen Antrag ein und verliest diesen vorher.

 

GD Bischof wird bis zur nächsten Verwaltungsausschusssitzung klären, warum eine beschränkte Ausschreibung vorgesehen ist. Weiter informiert er, dass Herr Holger Neiß schriftliche darum gebeten hat, die Brücke 20 cm breiter zu errichten um künftig das Wiestelabor über die Brücke zum Standort beim grünen Klassenzimmer zu transportieren. Zur Zeit findet der Transport über seine Wiese statt.

 

Übereinstimmend besteht Einigkeit darüber, dem Wunsch von Herrn Neiß nicht zu entsprechen.


Nach weiterer kurzer Aussprache wird der Antrag von Am. Buthmann einstimmig (6 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) beschlossen:


Der Ersatzneubau der Brücke wird als Konstruktion aus verzinktem Profilstahl mit einem Belag und einem Geländer aus Holz ausgeschrieben, wie im Erläuterungsbericht des beratenden Ingenieurs André Bartel zum Bauvorhaben vom 11.07.2014 dargestellt und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum vom 08.09.2014 durch den Planer vorgetragen.

Nebenangebote, deren Inhalt eine Fachtrogbrücke aus Aluminium ist, werden ausdrücklich zugelassen. Dieses wird bereits im Veröffentlichungstext der Maßnahme angegeben. Nebenangebote werden auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.

Fur den Holzbohlenbelag und das Holzgeländer wird die Verwendung von FSC-zertifiziertem Holz vorgeschrieben. Der Ausschreibung wird zu diesem Zweck das Formblat 248 (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten) aus dem Vergabehandbuch des Bundes beigefügt. Die Richtigkeit der durch den für die Vergabe infrage kommenden Bieter gemachten Angaben hinsichtlich der Zertifizierung des angebotenen Holzes ist vor Vergabe der Arbeiten, sowie im Zuge der Bauausführung fortlaufend zu prüfen.

Die ausgeschriebene Holzart wird in der Ausschreibung mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen, wobei sich die Gleichwertigkeit insbesondere auf die Dauerhaftigkeitsklasse nach DIN-EN 305-2 sowie die Tragfähigkeit bezieht.

Auf das Baujahr und die Verwendung von FSC-zertifizierten Holz wird an der fertiggestellten Brücke durch eine geeignete dauerhafte Kennzeichnung (z. B. gravierte Metallplatte o ä.) hingewiesen.

Die Baumaßnahme wird öffentlich und nicht beschränkt ausgeschrieben.