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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2018  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 26.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
GS/2018/032 Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2018
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:
 

Auf der Grundlage des vorgelegten 1. Entwurfes zum Haushaltsplan 2018 erfolgt die  Beratung in den Fachausschüssen.

Die verwaltungsseitig vorgenommenen Ergänzungen und die Empfehlungen aus den Ausschüssen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und zur 2. Sitzung des Finanzausschusses vorgelegt.


Verwaltungsangestellte Bartels stellt die folgenden Änderungen zum 1. Entwurf des Haushaltsplanes der Gemeinde Sottrum vor. Die Änderungen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Am. Gässler erkundigt sich, ob in den 50.000 € Baukosten „Alter Marktplatz“ bereits die Parkplätze enthalten sind.

 

GB Bahrenburg erklärt, dass es sich hierbei um eine Kostenschätzung des Planers handelt. Die Parkplätze sind nicht enthalten. Da die Gesamtmaßnahme jedoch nicht den Haushalt belasten soll, sind Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe eingestellt. Sollte der Ansatz nicht ausreichen, ist dies über einen Nachtrag zu regeln. Grundsätzlich wird im Haushalt erstmal nur ein Planbetrag für die Maßnahme eingestellt. Was nachher tatsächlich umgesetzt wird, sowie die Auftragsvergaben werden im Nachgang durch die zuständigen Gremien beschlossen.

 

Am. Zack hat zwei Anmerkungen: Auf Seite 2, Zeile 2 muss es in der Bemerkung statt „Reduzierung“ „Erhöhung“ und in Zeile 3 genau umgekehrt „Reduzierung“ statt „Erhöhung“ heißen.

 

Am. Plaschke erkundigt sich nach dem Zuschuss der Barmer für den Trendsporttag im Rahmen des Sottrumer Marktes. 

 

GD Bahrenburg teilt mit, dass die Durchführung der Abrechnung noch nicht geklärt ist. Die Gesamtausgaben für den Trendsporttag werden von der BARMER getragen, so dass hierfür keine Extrakosten anfallen. Voraussichtlich erfolgt die Abrechnung über die Samtgemeinde.

 

Vors. Dr. Paar stellt daraufhin die Frage nach weiteren Anträgen aus den Fachausschüssen.

 

Am. Zack stellt die folgenden 5 Anträge:

 

1.) Ausgaben für den Krippenneubau auf 1.000.000 Euro reduzieren

2.) Anschaffung eines Mähers (66.000 Euro) für den Bauhof erst im Folgejahr 

3.) Ansatz für die Lärmschutzwand von 550.000 Euro auf 300.000 Euro senken und die               Bezeichnung  in Lärmschutzwall ändern

4.) Ausbaggern des Mühlenteichs auf das Folgejahr verschieben und

5.) das eingesparte Geld stattdessen in die Straßensanierung Stuckenborstel investieren

 

Am. Brandt stellt folgenden Antrag:

 

6.) Erhöhung des Ansatzes „Förderungszuwendungen Klimaschutz“ von 2.000 Euro auf 4.000               Euro

 

1.) Ausgaben für den Krippenneubau auf 1.000.000 Euro reduzieren

 

GD Bahrenburg erklärt, dass die Räume des empfohlenen Entwurfs bereits eine Größe vorhalten, die eine zukünftige Erweiterung um 2 Gruppen sicherstellen. Verwaltungsseitig sollte der Ansatz daher nicht auf eine Million Euro reduziert, sondern auf 1.500.000 Euro beibehalten werden. Bei der Vorbereitung der Ausschreibung sollte natürlich Einsparpotential berücksichtigt werden.

 

Am Brandt. empfindet diesen Betrag ebenfalls als sehr hoch, weist aber darauf hin, dass es sich bei der Summe nur um eine vorläufige Schätzung handelt. 

  

Vors. Dr. Paar teilt mit, dass es Aufgabe des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses sei, nach Einsparungen zu suchen.

 

Am. Zack weist darauf hin, dass die jetzige, tatsächliche Nutzung im Vordergrund stehen sollte. Die Erweiterung ist im Hintergrund zu betrachten.

 

GD Bahrenburg zieht einen Vergleich zum Kindergarten Pusteblume und dem Schulzentrum Süd: Hierbei wurden sehr gute Erfahrungen damit gemacht, schon beim Bau mögliche Erweiterungen zu berücksichtigen.

 

Am. Gässler teilt mit, dass aus Erfahrungen des Architekten die Kosten als realistisch einzuschätzen sind.

 

Vors. Dr. Paar erläutert, dass es sich heute nur um die Beschluss-Empfehlung für den Gemeinderat handelt.

 

Nach weiterer kurzer Aussprache wird der Antrag von Am. Zack den Ansatz für den               Krippenneubau auf 1.000.000 Euro zu senken mit Stimmenmehrheit (5 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen) abgelehnt.

 

 

2.) Anschaffung eines Mähers (66.000 Euro) für den Bauhof erst im Folgejahr 

 

Nach kurzer Aussprache wird der Antrag von Am. Zack die Anschaffung eines Mähers für den Bauhof auf das Folgejahr zu verschieben mit Stimmenmehrheit (5 Nein-Stimmen, 1 Ja-Stimme, 1 Stimmenthaltung) abgelehnt.

 

 

3.) Ansatz für die Lärmschutzwand von 550.000 Euro auf 300.000 Euro senken und die Bezeichnung  in Lärmschutzwall ändern

 

GD Bahrenburg erklärt, dass es sich bei den eingestellten Kosten um eine Kostenschätzung des Planers handelt. Die genaue Ausführung (Lärmschutzwand oder –wall) steht derzeit noch nicht fest. Abschnittsweise wird es nur eine Wand geben, an anderer Stelle einen Wall mit einer aufgesetzten Wand.

 

Am. Zack zieht den Antrag zurück, die 550.000 Euro bleiben im Haushalt bestehen.

 

 

4.) Ausbaggern des Mühlenteichs auf das Folgejahr verschieben

 

Am. Zack erklärt, dass seiner Meinung nach, das Ausbaggern des Mühlenteichs nur Sinn macht, wenn das Wehr bereits auf Unterflurbetrieb umgerüstet wurde. In diesem Jahr sollte somit nur das Wehr erneuert und auf Unterflurbetrieb umgerüstet werden. Das Ausbaggern sollte auf das Folgejahr verschoben werden und das dadurch eingesparte Geld in die Straßenunterhaltung in Stuckenborstel investiert werden.

 

GD Bahrenburg teilt mit, den Ansatz für 2018 so zu belassen und stattdessen für 2019 eine Prioritätenliste für die Straßenunterhaltung u.a. auch für die Straßen in Stuckenborstel zu erstellen.

 

Am. Gässler spricht sich für das Ausbaggern des Mühlenteichs noch in diesem Jahr aus. Diese Maßnahme wurde bereits seit 5 Jahren verschoben. Es handelt sich bei dem Mühlenteich um ein Reservoir zum Betrieb der Mühle.

 

Auch die Am. Brandt und Böschen sprechen sich dafür aus, diese Maßnahme noch in diesem Jahr durchzuführen.

 

Am. Cordes hält es für wichtiger, in Zukunft zu verhindern, dass es wieder zu einer solchen Versandung kommen kann.

 

Nach weiterer kurzer Aussprache wird der Antrag von Am. Zack das Ausbaggern des               Mühlenteiches auf das Folgejahr zu verschieben mit Stimmenmehrheit (6 Nein-Stimmen, 1 Ja-Stimme) abgelehnt.

 

 

 

5.) das eingesparte Geld stattdessen in die Straßensanierung Stuckenborstel investieren

 

Da der Beschluss gefasst wurde, das Ausbaggern nicht auf das Folgejahr zu verschieben, wird der Antrag, das eingesparte Geld in Straßenunterhaltungsmaßnahmen in Stuckenborstel zu investieren durch Am. Zack zurückgezogen.

 

 

6.) Erhöhung des Ansatzes „Förderungszuwendungen Klimaschutz“ von 2.000 Euro auf 4.000               Euro

 

VA Bischof teilt mit, dass zuletzt im Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von 500,00 Euro ausgezahlt wurde. In den Jahren 2016 und 2017 wurde kein Geld abgefordert.

 

Am. Cordes erkundigt sich, welche Klimaschutz-Maßnahmen überhaupt gefördert werden.

 

Vors. Dr. Paar erläutert, dass es sich um anteilige Zuschüsse an Privatpersonen handelt, z.B. für die Installation von Solaranlagen. Voraussetzung ist aber, dass man keine anderen Zuschüsse erhält.

 

Am. Böschen merkt an, dass heutzutage die meisten Investitionen über die KFW-Bank abgewickelt werden und in diesen Fällen eine weitere Förderung nicht möglich ist.

 

Nach weiterer kurzer Aussprache wird der Antrag von Am. Brandt den Ansatz „Förderzuwendungen Klimaschutz“ auf 4.000 Euro zu erhöhen mit Stimmenmehrheit (3 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) abgelehnt.

 

 


Ohne weitere Aussprache wird Einstimmig (6 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) beschlossen:

 


Dem Rat der Gemeinde wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Erlass der Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan 2018 und der mittelfristigen               Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogramms und dem Stellenplan 2018 wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.