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Auszug - Städtebauförderprogramm "Generationenplatz an der Wassermühle Stuckenborstel"  

Sitzung des Rates der Gemeinde
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 24.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2018/110 Städtebauförderprogramm "Generationenplatz an der Wassermühle Stuckenborstel"
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Schul- und Liegenschaftsverwaltung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg hat mit Schreiben vom 09.10.2015 für das Gemeindenetzwerk „GesundRegion“ als Durchführungsmaßnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen. Bislang wurden Mittel in Höhe von 5,43 Mio. in Aussicht gestellt. Mit den Fördermitteln wird u.a. die in dem abgestimmten Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept dargestellte Erneuerungsmaßnahme „Generationenplatz an der Wassermühle in Sottrum“ in der Gemeinde Sottrum realisiert.

 

Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme ist räumlich begrenzt auf mehrere Teilgebiete, die durch Beschlussfassung der Räte näher zu bestimmen sind. Als Fördervoraussetzung für die o.g. Maßnahme sind daher die Flurstücke 212/67, Flur 1, 132/2 und 132/3, Flur 2, Gemarkung Stuckenborstel durch den Ratsbeschluss der Gemeinde festzulegen.

Weitere Fördervoraussetzung ist die Bereitstellung der Eigenmittel im Haushalt der Gemeinde, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Die geplanten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000 €, welche durch Städtebauförderungsmittel getragen werden. Demnach werden durch Beschluss der Gemeinde Sottrum Mittel in Höhe von voraussichtlich 16.666 € (1/3) bereitgestellt.


GD Bahrenburg führt aus, dass über das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ der Gesundregion insgesamt 5,43 Mio. Euro  ausgeschüttet werden.

Für die Gemeinde Sottrum wurden für 2019 folgende Zuschuss-Anträge gestellt:

 -  Grünanlage an der Kirche in Sottrum

 -  Generationenplatz an der Wassermühle Stuckenborstel

 -  Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes im Eichpark in Sottrum

Zum Abschluss dieser Anträge ist ein formeller Beschluss des Rates erforderlich, der in der heutigen Sitzung herbeigeführt werden sollte.

 

RM Klee erkundigt sich, welche Maßnahme beim Spielplatz an der Wassermühle in Stuckenborstel umgesetzt werden soll.

  

GD Bahrenburg erklärt, dass der Antrag für die geplante Toilettenanlage im Bereich der Mühle gestellt wurde.

 

RM J.-C. Oetjen stellt fest, dass es sich nur um einen formellen Abschluss handelt und fragt an, wie dann der weitere zeitlich Ablauf aussieht.

 

GD Bahrenburg führt aus, dass der Antrag für Stuckenborstel mit den Planungen für das Brettmannhaus zusammen hängt. Es wird derzeit geklärt, ob die Maßnahme auch verschoben werden kann.

Die anderen Anträge werden in 2019 umgesetzt.

 

RM Loss erkundigt sich, was genau geplant wird bzw. gebaut werden soll.

 

GD Bahrenburg teilt mit, dass die inhaltliche Umsetzung im nächsten öffentlichen Bau- und Planungsausschuss Thema sein wird.

 

RM J.-C. Oetjen fragt, warum über den Eichpark zweimal beschlossen werden muss.

 

GD Bahrenburg erklärt, dass der eine Antrag sich nur auf die reine Gestaltung der Grünanlagen und der andere Antrag sich auf den neu zu errichtenden Spielplatz bezieht.

 

Alsdann wird über die 3 Anträge separat abgestimmt:

 


Städtebauförderprogramm "Generationenplatz an der Wassermühle Stuckenborstel"

 


Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (18 Ja-Stimmen) beschlossen:


 Die Gemeinde Sottrum beschließt die räumliche Abgrenzung des in der Anlage 1 ab gegrenzten Gebietes als Maßnahmengebiet für die Einzelmaßnahme „Generationen              platz an der Wassermühle Sottrum“. Der beigefügte Plan ist Bestandteil des Beschlus-              ses.

 Die Fläche des Erneuerungsgebietes beträgt ca. 13.089 m² (Flurstück: 132/2; 212/67;  132/3).

 Die Gemeinde Sottrum erklärt die Bereitschaft, die Eigenmittel in Höhe von 16.666 €  sowie den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten               Teil der Ausgaben für die Finanzierung der o.g. städtebaulichen Erneuerungsmaßnah-              men aufzubringen.