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Auszug - Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Sottrum auf den 01.01.2012  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 26.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2018/124 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Sottrum auf den 01.01.2012
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Schul- und Liegenschaftsverwaltung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:

Durch die Umstellung des Finanzwesens auf das Neue Kommunale Rechnungswesen in

Niedersachsen ist die Erstellung einer Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Sottrum erforderlich. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz erfolgt zum Umstellungsstichtag, also zum 01. Januar 2012.

 

Die Bilanzstellung ist ein wesentlicher Bestandteil des Umstellungsprozesses in der kommunalen Buchführung. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt darin, dass für die Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde einzeln zu erfassen und zu bewerten war.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat die Eröffnungsbilanz geprüft und einen Prüfbericht vorgelegt.

 

Anlage(n):

 

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit Eröffnungsbilanz

 

Frau Bartels erklärt, dass mit der heutigen Sitzung die Beschlussfassung zur Eröffnungsbilanz beginnt und am 10.12.2018 mit der Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum endet. Frau Bartels verweist auf den vorliegenden Bericht des Rechnungsprüfungsamtes. Weiter verliest sie das Testat des Prüfberichtes zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Sottrum zum 01.01.2012. Kurz geht sie auf einige besondere Bilanzpositionen und Bemerkungen im Prüfbericht ein und verweist auf Stellen, an denen die Verwaltung das Wahlrecht in Ansprucht genommen hat.

 

Vors. Dr. Paar gibt an, dass am heutigen Tag nicht über die einzelnen Zahlen aus der Eröffnungsbilanz und ihre Bewertung diskutiert werden kann, da diese vom Rechnungsprüfungsamt geprüft worden sind. Heute werde nur die Ausübung der Wahlrechte (Nichtaktivierung der Investitionszuschüsse) und damit die Nichterhöhung der Bilanzsumme und der Abschreibungen durch den Beschluss bestätigt.

 

GD Bahrenburg bedankt sich bei der Finanzverwaltung für die geleistete Arbeit. Als nächster Schritt stehen nunmehr die einzelnen Jahresabschlüsse an.

 

Vors. Frau Dr. Paar teilt mit, dass im Rahmen der Jahresabschlüsse Korrekturen der Eröffnungsbilanz immer noch möglich sind.

 

Am. Brandt fragt, ob die als uneinbringbaren eingestuften Forderungen aus 2017 stammen.

 

Frau Bartels antwortet, dass diese Forderungen zum Stichtag 31.12.2011 resultieren.

Am. Brandt fragt, woraus sich diese Forderungen zusammen setzen.

 

Frau Bartels teilt mit, dass es sich hierbei um Forderungen handelt, die erfahrungsgemäß nicht mehr eintreibbar sind z. B. aufgrund einer Insolvenz.

 

Am Oetjen bittet aus gegebenen Anlass darum, dass dem Verwaltungsausschuss eine Übersicht über die nicht eintreibbaren Forderungen vorgelegt wird. In dieser Übersicht sollen aber nicht nur die bestehenden Forderungen aus der Eröffnungsbilanz aufgeführt sein, sondern auch die aus den Folgejahren.

 

Frau Bartels verweist hierzu auf den noch an die Ratsmitglieder zu versendenden Kassenbericht. In diesem Bericht wird speziell auf die noch ausstehenden Forderungen eingegangen.

 

Am Loss bedankt sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit und fragt, wie es jetzt mit den noch ausstehenden Jahresabschlüssen ab der Eröffnungsbilanz weiter geht. Weiterhin bittet er um eine Einschätzung seitens der Verwaltung, ob sie das Ergebnis der Eröffnungsbilanz so erwartet hätte.

 

GD Bahrenburg berichtet, dass bereits mit dem Jahresabschluss der Gemeinde Ahausen begonnen wurde. Die Finanzverwaltung wird bei den Arbeiten durch eine externe Firma unterstützt.

Eine Einschätzung zum Ergebnis der Eröffnungsbilanz im Vorfeld habe er nicht gehabt. Die Bilanzsumme stellt aber fast die Hälfte der Bilanzsumme der Samtgemeinde Sottrum dar.

 

Am. Cordes fragt, ob die Bilanzen für die Folgejahre schon eingeschätzt werden können.

 

Frau Bartels sagt, dass sie hierüber noch keine genauen Angaben machen kann.

 


Nach weiterer kurzer Aussprache wird einstimmig (7 Ja-Stimmen) beschlossen:

 


Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:


Der Rat der Gemeinde Sottrum stellt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Sottrum auf den 01.01.2012 fest. Zugleich nimmt der Rat der Gemeinde Sottrum den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Rotenburg (Wümme) über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zur Kenntnis.