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Auszug - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 und Stellenplan 2019  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 18.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2019/021 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 und Stellenplan 2019
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Der Haushaltsplan 2019 wird zum achten Mal als produktorientierter Haushalt nach dem doppischen Haushaltsrecht vorgelegt.

 

In dem Entwurf zur Haushaltssatzung für 2019 schließen die ordentlichen Erträge mit 8.971.200 € und die Aufwendungen mit 9.535.000 € ab. Es ergibt sich ein Fehlbetrag von insgesamt 563.800 €.

 

Der Fehlbetrag für 2019 resultiert überwiegend aus den für 2019 fällig werden Umlagen, die
an den Kreis und die Samtgemeinde auf Grundlage der errechneten Steuerkraftmesszahl abzuführen sind. Die Steuerkraftmesszahl für Umlagen ist von 5.435.351 € in 2018 auf 6.611.662 € in 2019 (+ 21,64 %) angestiegen.

 

Grundlage für die Berechnung der Steuerkraftmesszahl sind die Erträge aus der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Einkommens- und Umsatzsteuer, jeweils für den Zeitraum 01.10. des Vorvorjahres bis 30.09. des Vorjahres. In 2018 hat sich gegenüber den geplanten Ansätzen für 2018 ein Ertragsplus an Steuern i. H. v. insgesamt 1.033 Mio. € (+ 15,33 %) ergeben.

Weiterhin wurde die Samtgemeindeumlage in 2019 von 3.4 Mio. € auf 4 Mio. € erhöht.

 

In Folge dessen erhöhen sich die Ansätze für die Samtgemeinde- und Kreisumlage zu der Position Transferaufwendungen in 2019 um insgesamt 848.600 €.

Im Ergebnishaushalt sind die für 2019 geplanten Aufwendungen im Vergleich zu 2018 insgesamt um 944.200 € höher. Dies ist neben den Transferaufwendungen u. a. auf die höheren Personalkosten (insbes. im Bereich Kinderkrippe und Bauhof) zurückzuführen.

 

Die für 2019 vorgesehene Zahlung zur Tilgung der Kredite beträgt 57.500 €. In diesem Jahr kann die Tilgung aufgrund des nicht ausgeglichenen Ergebnishaushaltes und in Folge einem negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (-333.200 €) im Finanzhaushalt nicht erwirtschaftet werden. Für die Folgejahre ist dies wieder gewährleistet.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind für 2019 mit rund 4.123 Mio. € geplant. Dem gegenüber stehen Auszahlungen in Höhe von 4.705 Mio. €. Der Saldo (582.000 €) kann über liquide Mittel finanziert werden. Liquiditätslage der Gemeinde Sottrum ist sehr gut. Eine Finanzierung der Investitionen über Kredite ist – auch mittelfristig – nicht erforderlich.

 

Vors. Dr. Paar stellt kurz den Inhalt des Haushaltsplanentwurf vor.

 

Am. Oetjen fragt an, ob bei den Maßnahmen, die aus dem Vorjahr nach 2019 übertragen wurden, bislang kein Geld geflossen ist. Die Maßnahmen wurden bislang nicht begonnen und daher in 2019 mit dem gleichen Ansatz neu eingestellt.

GD Bahrenburg bejaht dies.

 

Am. Plaschke erkundigt sich, ob der Spenden-Ansatz für die Umgestaltung Alter Marktplatz (Haushaltsplan Seite 8 / 281002.681800) in Höhe von 50.000 Euro von 2018 nach 2019 übertragen wurde, oder ob es weitere 50.000 Euro Spenden gibt. Sollte die Summe nur von 2018 nach 2019 übertragen worden sein, so ist die Aufrechnung in der rechten Spalte „Gesamt Inv. 2019“ falsch. Ebenso verhält es sich z.B. beim Neubau des Spiekers (281001.781800).

 

GD Bahrenburg stimmt zu, dass die letzte Spalte „Gesamt Inv. 2019“ vom Programm her falsch zusammen gerechnet wurde. Dies wird im zweiten Entwurf behoben.

 

Am. Oetjen stellt fest, dass erkennbar sein muss, wieviel Geld bereits für die neue Krippe im Dannert gezahlt wurde.

 

Vors. Dr. Paar stimmt dem zu. Wenn im Jahr 2018 bereits Gelder geflossen sind, so muss das im Haushalt dargestellt sein.

 

Am. Brandt stellt fest, dass auch die Anliegerbeiträge für die Mühlenstraße (Haushaltsplan Seite 14) in Höhe von 40.000 Euro von 2018 nach 2019 übertragen wurden. Er stellt die Frage, ob hier noch keine Abrechnung erfolgt ist, oder ob insgesamt 80.000 Euro abgerechnet werden.

 

GD Bahrenburg sagt zu, dass die Mühlenstraße noch nicht abgerechnet wurde. Der Ansatz wurde übertragen. Der Ansatz in der rechten Spalte muss richtig 40.000 Euro lauten.

 

Am. Brandt gibt zu bedenken, ob die Infrastrukturabgabe für Schulen und auch die Krippe im Baugebiet „Dannert IV“ richtig sein kann. Hier fließt wieder Geld von der Gemeinde an die Samtgemeinde.

 

GD Bahrenburg teilt mit, dass der Bereich Krippe im B-Plan als Wohngebiet ausgewiesen wurde.

 

Am. Oetjen fragt an, ob es nicht möglich wäre, die Krippe als Sonderfläche – wie Spielplätze auch – im B-Plan auszuweisen.

 

GD Bahrenburg sagt eine Überprüfung zu.

 


Nach weiterer kurzer Aussprache wird einstimmig (7 Ja-Stimmen) beschlossen:  

 


Der Finanzausschuss nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 nebst Anlagen (Stand: 01.02.2019) zur Kenntnis und verweist ihn in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung.