Ratsinformationssystem
Auszug - Haushaltsansätze 2019 für die Zuschüsse an Verein aufgrund der Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Sachverhalt:
Der Kegelsportverein Sottrum und Umgebung hat mit Schreiben vom 31.12.2018 (Eingang: 09.01.2019) einen Zuschuss für die Durchführung des Jugendtrainings, wofür Kosten in Höhe von ca. 1.600,00 Euro entstehen, beantragt.
Gemäß der Richtlinien und Verwaltungshandreichung sind Förderanträge für Zuschüsse des folgenden Haushaltsjahres schriftlich bis zum 15. Oktober bei der Gemeinde Sottrum zu stellen. Später eingehende Anträge werden erst für das übernächste Haushaltsjahr berücksichtigt.
Der Antrag des Kegelsportvereins ist am 09.01.2019 bei der Gemeinde Sottrum eingegangen. Es ist daher darüber zu beraten und zu entscheiden, ob dieser Antrag trotz des verspäteten Eingangs noch im Haushalt 2019 berücksichtigt wird. Herr Röhrs jun. hatte auf Nachfrage für die verspätete Beantragung zeitliche Gründe angegeben.
Anlagen:
- Antrag des Kegelsportvereins Sottrum und Umgebung
AM Brandt äußert, dass der Zuschuss aufgrund der nicht eingehaltenen Richtlinien abgelehnt werden müsste. Menschlich gesehen, würde er den Zuschuss jedoch befürworten.
Er regt an, dass die Anzahl der Kinder ggf. noch nachgetragen werden müsste.
AM Dr. Paar spricht sich ebenfalls dafür aus, den Zuschuss zu bewilligen. Es sollte jedoch ausdrücklich auf die Frist hingewiesen werden.
Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (7 Ja-Stimmen) beschlossen:
Dem Kegelsportverein Sottrum und Umgebung wird gemäß 2.3 i. v. m. 4.3 der Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports für die Durchführung des Jugendtrainings ein Zuschuss im Haushalt 2019 in Höhe von 25 % der entstehenden Kosten, höchstens jedoch 400,00 Euro, gewährt.