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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion auf eine neue Sozialstaffel der Krippengebühren  

Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 25.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2019/029 Antrag der SPD-Fraktion auf eine neue Sozialstaffel der Krippengebühren
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Schul- und Liegenschaftsverwaltung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:
 

Die Verwaltung ist beauftragt worden, die Varianten zur Sozialstaffel aus dem Antrag der SPD ausführlich durchzurechnen, um diese dann erneut im Fachausschuss zu beraten.

In den drei Krippengruppen werden derzeit folgende Elternbeiträge gezahlt:

 

Stufe 1 (141 €):    7x

Stufe 2 (176 €):    8x

Stufe 3 (220 €):    2x

Stufe 4 (273 €): 21 x

 

Das entspricht ohne Berücksichtigung der Sonderdienste einer Gesamteinnahme von 8.568 € / Monat bzw. 102.816 € / Jahr.

Eine Neuberechnung der einzelnen Varianten ist nicht ohne weiteres möglich gewesen, da der Großteil der Eltern mit Höchstsatz keine Einkommensangabe angegeben hat. Daher sind in der Berechnung der einzelnen Varianten alle Eltern ohne Einkommensangabe weiterhin mit dem Höchstsatz angerechnet worden.

Aufgrund von Zeitgründen kann die abschließende Aufstellung der Neuberechnung erst in der kommenden Woche nachgesandt werden.

 

AM Graske äußert, dass das Ergebnis der Sozialstaffel nicht überraschend ausgefallen ist. In der Summe hat sich nicht viel geändert. Die ganz genauen Zahlen sind noch nicht bekannt. Hierzu fehlen die Einkommensnachweise der Eltern.

Er regt an, die Sozialstaffel nach oben hin zu erweitern. Grundsätzlich empfindet AM Graske das Ergebnis der Staffel für gut.

 

AM Dr. Paar teilt mit, dass grundsätzlich Einigkeit über die Sozialstaffel besteht. Es muss lediglich geklärt werden, wie viele Stufen die Staffel beinhalten soll. Sie hält fünf Stufen für sinnvoll und regt an ggf. noch eine sechste Stufe hinzuzufügen. Die Personenanzahl muss ebenfalls berücksichtigt werden. Des Weiteren schlägt sie vor den niedrigsten Beitragssatz bei 100,00€ anzusetzen anstelle von 70,00 €, da einige Eltern die Beträge vom Jugendamt ersetzt bekommen.

 

GD Bahrenburg hält es für sinnvoll keine Stufe 0 einzuführen. Er äußert, dass der Vorschlag der FDP aus Sicht der Verwaltung passend ist.

 

AM Dr. Paar geht mit GD Bahrenburg konform und ergänzt, dass die Personenzahlen noch angegeben werden müssen.

 

AM Brandt schlägt vor, bei allen drei Staffeln die Stufe 1, bei einer Einkommensgrenze bis 24.000,00 €, mit 100,00 € anzusetzen.

 

AM Zack gibt zu bedenken, dass 450,00 € für die mögliche 5. Stufe zu hoch angesetzt sein könnte. Er spricht sich dafür aus, die letzte Stufe auszuschließen.

 

AM Böschen merkt an, dass sich die Eltern bei einem Betrag in Höhe von 450,00 € höchstwahrscheinlich einen privaten Kinderhort suchen würden.

 

AM Dr. Paar hält den Betrag in Höhe von 450,00 € ebenfalls für zu hoch. Sie schlägt daher vor, die Beträge der letzten beiden Stufen zu reduzieren. Die 4. Stufe würde dann mit 300,00 € angesetzt werden anstelle von 340,00 € und die 5. Stufe würde dann 400,00 € und nicht mehr 450,00 € betragen.

 


Nach kurzer weiterer Aussprache wird einstimmig (7 Ja-Stimmen) beschlossen:

 


1. Die Sozialstaffel der Krippengebühren wird zum 01.08.2019 wie folgt festgesetzt:

  Stufe 1 = 100 €

  Stufe 2 = 132 €

  Stufe 3 = 220 €

  Stufe 4 = 300 €

  Stufe 5 = 390 €

 

  2. Die Richtlinie zur Festsetzung der Kindergartengebühren wird entsprechend ange-               passt.