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Auszug - Dorferneurung Stuckenborstel, hier: Erneuerung der Reeßumer Straße
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
In der Sitzung des Rates am 10.03.2014 wurde beschlossen, dass im Rahmen des Dorferneuerungsprojektes „Reeßumer Straße" eine Heckenanpflanzung jeweils zwischen den Grundstückszufahrten bei ausreichender Breite des Zwischenraumes zwischen Straße und Gehweg vorgenommen wird. In dem Bereich hinter dem neuen Standort der Bushaltestelle in Richtung Reeßum bis zur nächsten Verschwenkung der Fahrbahn war eine solche Heckenanpflanzung vorgesehen. Diese wurde an dieser Stelle aus verschiedenen Gründen jedoch nicht erstellt. In der Anliegerversammlung am 16.10.2014 haben sich die Anlieger der Reeßumer Straße gegen eine Heckenanpflanzung in dem vor genannten Bereich ausgesprochen, was Sie nach der Anliegerversammlung nochmals schriftlich mitgeteilt haben. Um dem Wunsch der Anlieger nachzukommen ist eine Änderung des Ratsbeschlusses vom 10.03.2014 notwendig.
Bgm. Krahn stellt die Beratung und Beschlussempfehlung der Verwaltungsausschusssitzung vom 01.12.2014 vor.
Rm. J.-Chr. Oetjen beantragt, entsprechend dem Wunsch der Anlieger auf eine Heckenanpflanzung in dem genannten Bereich zu verzichten. Ergänzend bittet er die Verwaltung, eine Kostenermittlung für Poller und Metallbügel, als Alternative zu einer Heckenanpflanzung, vorzunehmen.
Rm. Winde erklärt, dass nach seinem Kenntnisstand ein Aufstellen von Poller oder Bügel nach den Richtlinien hier nicht möglich ist. Er bittet die Verwaltung den Sachverhalt zu prüfen.
Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (14 Ja-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen) beschlossen:
Der Beschluss des Rates vom 10.03.2014, dass im Rahmen des Dorferneuerungsprojektes „Reeßumer Straße" eine Heckenanpflanzung jeweils zwischen den Grundstückszufahrten bei ausreichender Breite des Zwischenraumes zwischen Straße und Gehweg vorgenommen wird, wird dahingehend geändert, dass der Bereich hinter dem neuen Standort der Bushaltestelle in Richtung Reeßum bis zur nächsten Verschwenkung der Fahrbahn von einer Heckenanpflanzung zwischen Gehweg und Fahrbahn ausgenommen wird.