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Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds  

Sitzung des Rates der Gemeinde
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2019/092 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

 

Sachverhalt:

Wenn der Rat der Gemeinde festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust von

Frau Heike Stäcker vorliegen (Beschlussvorlage Nr. GS/2019/091), kann ein neues

Ratsmitglied verpflichtet werden.

Ersatzperson für Frau Heike Stäcker ist Herr Sven Plaschke.

Gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 NKomVG sind Ratsmitglieder durch den

Bürgermeister vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42

NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hinzuweisen. Da

die Belehrung aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der genannten Pflichten

durch Unterschrift zu bestätigen.

Außerdem wird das neue Ratsmitglied gem. § 60 NKomVG von dem Bürgermeister förmlich

verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen

und die Gesetze zu beachten.
 

Bgm. Krahn bittet Herrn Plaschke nach vorne.

 

Bgm Krahn verpflichtet Herrn Plaschke förmlich und weist ihn darauf hin, dass er seine Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten hat.