Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Sachverhalt:
Wenn der Rat der Gemeinde festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust von
Frau Heike Stäcker vorliegen (Beschlussvorlage Nr. GS/2019/091), kann ein neues
Ratsmitglied verpflichtet werden.
Ersatzperson für Frau Heike Stäcker ist Herr Sven Plaschke.
Gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 NKomVG sind Ratsmitglieder durch den
Bürgermeister vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42
NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hinzuweisen. Da
die Belehrung aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der genannten Pflichten
durch Unterschrift zu bestätigen.
Außerdem wird das neue Ratsmitglied gem. § 60 NKomVG von dem Bürgermeister förmlich
verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen
und die Gesetze zu beachten.
Bgm. Krahn bittet Herrn Plaschke nach vorne.
Bgm Krahn verpflichtet Herrn Plaschke förmlich und weist ihn darauf hin, dass er seine Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten hat.