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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2019 zur Beteiligung der Gemeinde Sottrum an den Kosten für die Bürogemeinschaft mit der Samtgemeinde Sottrum; Beteiligung der anderen Mitgliedsgemeinden an den Personalkosten der Samtgemeinde Sottrum  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss der Samtgemeinde
Datum: Do, 21.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
SG/2019/131 Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2019 zur Beteiligung der Gemeinde Sottrum an den Kosten für die Bürogemeinschaft mit der Samtgemeinde Sottrum; Beteiligung der anderen Mitgliedsgemeinden an den Personalkosten der Samtgemeinde Sottrum
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat den Antrag vom 14.10.2019 zur Beteiligung der Gemeinde Sottrum an den Kosten für die Bürogemeinschaft mit der Samtgemeinde Sottrum; Beteiligung der anderen Mitgliedsgemeinden an den Personalkosten der Samtgemeinde Sottrum in der Finanzausschusssitzung am 17.10.2019 vorgetragen. Es wurde in der Sitzung folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 14.10.2019 zur Beteiligung der Gemeinde Sottrum an den Kosten für die Bürogemeinschaft mit der Samtgemeinde Sottrum und der Beteiligung der anderen Mitgliedsgemeinden an den Personalkosten der Samtgemeinde Sottrum wird zur Beratung in die Fraktionen gegeben. Der SGBgm. lädt die Mitgliedsgemeinden bis zur nächsten Finanzausschuss-Sitzung zu einem Gespräch ein, in dem der Antrag beraten wird. Die Beratung über diesen Antrag verbleibt im Finanzausschuss.

Der Antrag wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 05.11.2019 beraten.

 

X

 

SGBgm. Freytag informiert, dass man sich in der Bürgermeister-Dienstbesprechung darauf geeinigt hat, dass die Gemeinde Sottrum im Haushaltsjahr 2020 sich an den Kosten für die Bürogemeinschaft mit der Samtgemeinde Sottrum in Höhe von 150.000 € pauschal beteiligt. Für die anderen Mitgliedsgemeinden ist vorerst keine Kostenbeteiligung vorgesehen, weil die durch die Samtgemeinde wahrgenommenen Aufgaben im Rahmen des § 98 NKomVG stattfinden. Seiner Meinung nach ist die Samtgemeindeumlage das Mittel, um evtl. weitere von den Mitgliedsgemeinden, außerhalb des § 98 NKomVG, übernommenen Aufgaben zu finanzieren. Die Kostenbeteiligung in Höhe von 150.000 € ist im Haushaltsansatz unter Produktkonto 111103.348200 dargestellt.

 

Vors. Dr. Paar berichtet, dass der Bürgermeister der Gemeinde Sottrum in der letzten Finanzausschuss-Sitzung in Aussicht gestellt hat, dass die Gemeinde Sottrum sich vernünftig an den Kosten beteiligen wird.

 

Rm. Harling appelliert an den Rat der Gemeinde Sottrum, einen einvernehmlichen Beschluss zur Kostenbeteiligung zu fassen. Weiter ist er der Meinung, dass die Verwaltung in der jetzigen Situation, mit dem vorhandenen Personal und den baulichen Gegebenheiten, keine weiteren Aufgaben aus anderen Mitgliedsgemeinden übernehmen kann.

 

Rm. Oetjen zeigt sich verwundert darüber, dass eine Kostenbeteiligung der anderen Mitgliedsgemeinden nicht mehr diskutiert wird.

 

SGBgm. Freytag erklärt nochmals deutlich, dass weitere Aufgabenübertragungen aus den anderen Mitgliedsgemeinden, über den § 98 NKomVG hinaus, mit der jetzigen personellen Ausstattung und den baulichen Gegebenheiten in der Verwaltung, nicht zu leisten sind. Er ruft in Erinnerung, dass im Jahr 2012 Streitpunkt die Höhe der Beteiligung war.

 

Am. Brandt spricht sich für eine pauschale Kostenbeteiligung der Gemeinde Sottrum im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 150.000 € aus.

 


Nach weiterer kurzer Aussprache wird einstimmig (7 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) beschlossen:

 


Die Gemeinde Sottrum zahlt im Haushaltsjahr 2020 für die Beteiligung an der Bürogemeinschaft mit der Samtgemeinde Sottrum eine pauschale Betrag in Höhe von 150.000 €.