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Auszug - Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum  

Sitzung des Rates der Gemeinde
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

GD Bischof berichtet, dass in der Verwaltungsausschusssitzung am 19.01.2015 darüber beraten wurde, dass auch die Entschädigung der beiden gleichberechtigten stellvertrenden Bürgermeister angepasst wird. Es wurde vorgeschlagen, die Entschädigung auf jeweils 100 € mtl. festzulegen.

 

Rm. Brandt beantragt das Kumulationsverbot aufzuheben.

 

Rm. J.-Chr. Oetjen beantragt, keine Änderung beim Kumulationsverbot vorzunehmen.

 

Nach weiterer kurzer Aussprache wird einstimmig (14 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) beschlossen:

 

Den beiden gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeistern wird eine Entschädigung in Höhe von mtl. 100 € gezahlt. 

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (13 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) beschlossen:

 

Das Kumulationsverbot in der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum bleibt bestehen.