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Auszug - Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
GD Bischof berichtet, dass in der Verwaltungsausschusssitzung am 19.01.2015 darüber beraten wurde, dass auch die Entschädigung der beiden gleichberechtigten stellvertrenden Bürgermeister angepasst wird. Es wurde vorgeschlagen, die Entschädigung auf jeweils 100 € mtl. festzulegen.
Rm. Brandt beantragt das Kumulationsverbot aufzuheben.
Rm. J.-Chr. Oetjen beantragt, keine Änderung beim Kumulationsverbot vorzunehmen.
Nach weiterer kurzer Aussprache wird einstimmig (14 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) beschlossen:
Den beiden gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeistern wird eine Entschädigung in Höhe von mtl. 100 € gezahlt.
Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (13 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen) beschlossen:
Das Kumulationsverbot in der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum bleibt bestehen.