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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2015  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 23.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2015/013 Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2015
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Es ist über den 2. Entwurf des Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 zu beraten.

 

GD Bischof erklärt, dass die Änderungen aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 09.02.2015 in den 2. Entwurf eingearbeitet wurden. Den Ratsmitgliedern wurden Austauschseiten zur Verfügung gestellt. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt konnte auf 244.500 € reduziert werden. In der Sitzung werden Austauschseiten für den Vorbericht verteilt. Weiter berichtet GD Bischof, dass die Kommunalaufsicht mitgeteilt hat, dass für einen Fehlbetrag in Höhe 0,5 Mio. € keine Genehmigung für den Haushalt erteilt werden würde und damit ein Haushaltssicherungskonzept unumgänglich wäre. Bei einem Fehlbetrag um die 0,25 Mio. € mit fallender Tendenz für 2015 könnte auf die Vorlage eines Sicherungskonzeptes nach Auskunft der Kommunalaufsicht verzichtet werden.

 

Frau Bartels ergänzt, dass in 2016 keine erneuten Fehlbeträge ausgewiesen werden dürfen. Dies muss auch Ziel für die kommenden Jahre sein.   

 

Am. Klee bedankt sich für die Erstellung des Vorberichts. Er bemängelt, dass die Rückstellungen noch nicht aufgelistet sind, obwohl dies nachvollziehbar ist. Weiterhin vermisst er eine Aufstellung der Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 2014, dies sind seiner Ansicht nach relevante Zahlen für 2015. Hohe Haushaltsreste bedeutet seiner Meinung nach, dass nicht realistisch geplant wurde oder aus verschiedensten Gründen die Arbeiten nicht ausgeführt wurden. In einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht am heutigen Tage hat Am. Klee auf Nachfrage die Auskunft erhalten, dass im Ergebnishaushalt der Ansatz für den Verkauf von Flächen im Gewerbegebiet korrigiert darzustellen ist.

 

GD Bischof zeigt sich verwundert über die Ausführung von Am. Klee und der darin zitierten Aussage der Kommunalaufsicht. Im liegt die Aussage der Kommunalaufsicht vor, dass eine Einbeziehung hoher außerordentlicher Erträge in eine Überschussverrechnung nicht erfolgen kann. 

 

Vors. Krahn trägt vor, dass laut Aussage von Herrn Höhl vom Landkreis der Ansatz realitisch bewertet werden muss. Nach Auffassung von Vors. Krahn ist dies der Fall.

 

Am. Klee geht davon aus, dass der Ansatz auf Grund einer Einschätzung der beauftragten Vermarktungsfirma "CIMA" festgelegt wurde.

 

Frau Bartels bringt deutlich zum Ausdruck, dass nur festgestellte, geprüfte außerordentliche Erträge Beträge des ordentlichen Haushaltes ausgleichen können.

 

Am. Klee bittet die Verwaltung den außerordentlichen Ertrag zu ermitteln und diesen den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

GD Bischof erkärt, dass die Schlussrechnung für das Gewerbegebiet noch nicht vorliegt. Diese muss bis zum 31.03.2015 der N-Bank vorgelegt werden. Er glaubt nicht, dass eine Endarbrechnung des Gewerbegebietes bis zur nächsten Woche vorgelegt werden kann.

 

Am. Klee ist der Auffassung, dass keine Eile besteht, Sorgfältigkeit sollte vor Schnelligkeit gehen. 

 

Rm. H.-W. Oetjen bittet darum, den Haushaltsansatz für das Wohnbaugebiet "Dannert" von 300.000 € auf 236.000 € zu korrigieren. Dies entspricht dem Ausschreibungsergebnis.

 

GD Bischof gibt zu bedenken, dass die Planungskosten in dieser Summe nicht enthalten sind.

 

Rm. H.-W. Oetjen spricht sich ebenso dafür aus, die Haushaltsreste 2014 für das Ausbaggern des Mühlenteiches in Stuckenborstel ersatzlos zu streichen.

 

GD Bischof erklärt, dass das Ausbaggern des Mühlenteiches eine Unterhaltsmaßnahme ist und das Ergebnis 2014 verbessern würde.

 

Rm. H.-W. Oetjen spricht sich weiter dafür aus, den Haushaltsansatz für das Aufbringen von Piktogrammen in den 30-Zonen ersatzlos zu streichen.

 

GD Bischof berichtet, dass in Sottrum-Nord die Maßnahme bereits umgesetzt wurde.

 

Am. Klee bittet die Verwaltung eine Übersicht der Haushaltsreste den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Bartels erklärt, dass derzeit immer noch Rechnungen für Maßnahmen aus 2014, sogar aus 2013, eingehen.

 

NRM. Kolb hält eine 3. Lesung des Haushaltes vor der Sitzung des Rates der Gemeinde am 02.03.2015 für unumgänglich.

 

Am. Brandt sieht eine Steuererhöhung in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umfang nicht. Zu den von Rm. H.-W. Oetjen angesprochenen Thematiken muss etwas unternommen werden. Er möchte in diesem Zusammenhang die Querungshilfen im Ortskern in Erinnerung rufen. 

 

GD Bischof teilt mit, dass die Querungshilfen in der nächsten Verwaltungsausschusssitzung thematisiert werden. Kurz stellt er anhand einer Auflistung eine mögliche Teilung der Maßnahmen auf die Jahre 2015 und 2016 vor.

 

Am. Klee fragt nach, was sich hinter den Ansätzen auf

Seite 38 Zeile 15  111401.421101 Unterhaltung der Grundstücke u. baul. Anlagen

Seite 77 Zeile 19  511001.443100 Geschäftsaufwendungen

Seite 83 Zeile 16  541001.471100 Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachvermögen

Seite 86 Zeile 15  545001.421200 Unterhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens

Seite 95 Zeile 15  555001.421200 Unterhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens

verbirgt und bittet um Erklärung. Weiter bittet er die Verwaltung die Abschreibungen aufzulisten und den Ratsmitgliedern vorzulegen.

 

GD Bischof erläutert die Ansätze auf den Seiten 83, 86 und 95, die Erläuterungen zu den verbleibenden Ansätzen reicht er nach.

 

Am. Figgen spricht sich vor dem Hintergrund noch vieler offener Fragen und unterschiedlicher Aussagen bei der Kommunalaussicht dafür aus, eine 3. Lesung des Haushaltes vor der Sitzung des Rates am 02.03.2015 durchzuführen.

 

Rm. H.-W. Oetjen erkundigt sich nach den Abschreibungswerten.

 

Frau Bartels erklärt, dass die Kommunalaufsicht die in den Planungen ausgewiesenen Abschreibungen im Vergleich zu anderen Gemeinden in der Größenordnung von Sottrum eher als gering erscheinen.

 

Am. Siemund-Scheffelmeier erkundigt sich, was die hohe Steigerung des Ansatzes auf Seite 52 Zeile 15, 365002.427102 ausgelöst hat.

 

GD Bischof erklärt, dass hier eine Umstrukturierung zum Essen im Kindergarten sowie Bastel- und Kabageld stattgefunden hat.

 

Am. Siemund-Scheffelmeier erbittet eine Aufstellung zu den rückständigen Forderungen.

 

Frau Bartels erklärt, dass diese mit der Bilanz vorliegen wird. Derzeit findet eine Prüfung der rückständigen Forderungen statt.

 

Am. Klee regt an, die Schlussrechnung für das Gewerbegebiet abzuwarten und Anfang April eine Finanzausschusssitzung, Verwaltungsausschusssitzung und eine Sitzung des Rates durchzuführen.

 

Vors. Krahn hält den Zeitpunkt für zu spät.

 

Rm. H.-W. Oetjen möchte den Zeitpunkt für die Sitzungen auch nicht zu weit nach hinten schieben. Ohne Haushalt können die Aufträge für das Wohnbaugebiet Dannert nicht vergeben werden.

 

Am. Ruth schlägt vor, den Ansatz für die Wegeunterhaltung in Höhe von 55.000 € aus dem Haushalt zu streichen.

 

Vors. Krahn erklärt, dass lange nichts an den Wegen gemacht wurde, daher hält er einen Betrag von 55.000 € für realistisch.

 

Nach weiterer kurzer Beratung besteht und den Ausschussmitgliedern Einigkeit darüber, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bürgermeister einen neuen Zeitplan erstellt und diesen anschließend mit den Fraktionsvorsitzenden abstimmt. Über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst  Anlagen für das Haushaltjahr 2015 soll bis spätenstens 25.03.2015 beschlossen werden.