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Auszug - Erstellung eines neuen Grünabfallsammelplatzes  

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Heimathaus
Ort: St.-Georg-Str. 3, 27367 Sottrum
SG/2020/047 Erstellung eines neuen Grünabfallsammelplatzes
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgerservice   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:

Das Gewerbeaufsichtsamt hat im Rahmen der Überprüfung der kreiseigenen Grünabfallsammelplätze u. a. mitgeteilt, dass Laub und Grasschnitt nicht außerhalb von Containern gelagert werden dürfen. Alternativ wäre eine Lagerung nur auf einer befestigten Fläche mit Kanalanschluss möglich. Auf den Grünabfallsammelplätzen in Ahausen und Taaken wurden in der Vergangenheit aufgrund ihrer Größe jeweils zwei Container stationiert, die für die Mengen an Laub und Grasschnitt nicht ausreichend waren. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat aufgrund der kreisweiten Problemstellung ein Förderprogramm zur Verbesserung der baulichen Infrastruktur auf den Grünabfallsammelplätzen aufgelegt. Im Rahmen des Förderprogrammes würden 75 % der Herstellungskosten für einen neuen Grünabfallsammelplatz vom Landkreis Rotenburg (Wümme) übernommen. Die Verwaltung schlägt daher vor, im Bereich des Gewerbegebietes Barkhof einen neuen Grünabfallsammelplatz zu erstellen. Bereits im letzten Jahr hat sich die Verwaltung um ein geeignetes Grundstück bemüht und dieses in der Samtgemeinderatssitzung am 05.12.2019 vorgestellt (Vorlage 136/2019). Da für diesen Vorschlag kein Konsens gefunden wurde, hat die Verwaltung die Vorlage vor Abstimmung in dieser Sitzung wieder zurückgezogen. Die Verwaltung hat zu dieser Fachausschusssitzung die Leiterin der Abfallwirtschaft des Landkreises Rotenburg (Wümme), Frau Dr. Scherer, eingeladen. Frau Dr. Scherer wird in der Sitzung mitteilen, welche Anforderungen an einen zukunftsfähigen Grünabfallsammelplatz seitens des Landkreises Rotenburg (Wümme) gestellt werden. Sollte auch zukünftig Laub und Grünabfall nur in Container gelagert werden, wäre die Erstellung eines neuen Grünabfallsammelplatzes vermutlich nicht erforderlich.

 

X

 

Frau Dr. Scherer erläutert die Anforderungen an einen zukünftigen Grünabfallsammelplatz anhand einer Präsentation und gibt Auskunft zu Verständnisfragen.

 

Am. Cordes erkundigt sich, wer für die Entsorgung des Laub- und Grasschnitts auf den Sammelplätzen zuständig ist und wie hoch die Kosten für den Neubau eines Grünabfallsammelplatzes sind.

 

Frau Dr. Scherer antwortet, dass der Landkreis Rotenburg (W.) für das Abholen der Container zuständig ist und die Samtgemeinde Sottrum für das Aufschieben der Plätze. Die Kosten für die Erstellung eines neuen Grünabfallsammelplatzes belaufen sich auf ca. 200.000 € bis 300.000 €. Der Landkreis Rotenburg (W.) übernimmt davon 75 % der Kosten und die Samtgemeinde Sottrum 25 %.

 

Am. Kaiser fragt an, ob die vorhandenen Plätze erweitert werden können.

 

Herr Röhrs verweist auf die derzeitige Problematik bei der Anlieferung der Grünabfälle. Auf Grund des zu hohen Verkehrsaufkommens stauen sich Fahrzeuge bis auf die Kreisstraße und es kommt zu erhöhter Unfallgefahr. Zudem könnte bei einem neuen Grünabfallsammelplatz der Ablauf bei der Anlieferung des Grünschnitts optimiert werden.

 

Nichtratsmitglied Eisermann befürchtet, dass die Grünabfalle bei Einrichtung eines neuen Grünabfallsammelplatzes und der damit verbundenen Schließung der Plätze in Ahausen und Taaken illegalerweise an anderer Stelle abgelegt werden könnten, da die Entfernung zu dem neuen zentralen Grünabfallsammelplatz zu hoch ist. Weiterhin möchte er wissen, ob es Alternativen zu einer gepflasterten Fläche gibt.

 

Herr Röhrs erläutert, dass der Grünabfallsammelplatz in Ahausen bestehen bleibt und der in Taaken geschlossen werden soll, wenn ein neuer Grünabfallsammelplatz errichtet wird.

 

Frau Dr. Scherer berichtet, dass im Landkreis Rotenburg (W.) bereits mehrere Plätze mit asphaltierten Flächen und Kanalanschluss vorhanden sind und die Erfahrung gezeigt hat, dass sich diese Variante für die Ableitung von Sickersäften als auch für den Ablauf prädestiniert hat.

 

Am. Cordes spricht sich gegen die Errichtung eines neuen Grünabfallsammelplatzes aus. Seiner Meinung nach sollte der Grün- und Strauchschnitt auf dem Grundstück verbleiben, wo er angefallen ist. Dies entspricht auch dem ökologischen Ausgleich. Zudem bestünde bei einem neuen Grünabfallsammelplatz die Gefahr, dass auswärtige Bürger ihren Grünschnitt in Sottrum abladen könnten.

 

Herr Röhrs führt aus, dass die Grünabfallsammelplätze nur für Bürger der Samtgemeinde Sottrum geöffnet sind. Kontrollen durch den Platzwart werden durchgeführt.

 

Herr Behrens weist darauf hin, dass ein neuer Grünabfallsammelplatz ein Qualitäts- und Komfortgewinn für die Samtgemeinde Sottrum ist. 

 

Am. Gässler befürwortet die Errichtung eines neuen Grünabfallsammelplatzes, da Fördermittel durch den Landkreis Rotenburg (W.) gewährt werden. Durch die steigenden Umweltauflagen bestünde die Gefahr der Schließung der vorhandenen Plätze.

 

Am. Harling verweist auf die derzeitige Problematik, dass die Grünabfallsammelplätze zu klein sind und hält die Errichtung eines neuen Platzes für zweckmäßig.

 

Am. Brandt erkundigt sich, ob bereits ein Grundstück für einen neuen Grünabfallsammelplatz vorhanden ist.

 

Herr Behrens teilt mit, dass sich die Samtgemeinde Sottrum um ein passendes Grundstück bemühen wird, sobald die Errichtung eines neuen Grünabfallsammelplatzes beschlossen ist.

 

Am. Kaiser gibt zu bedenken, dass die Samtgemeinde Sottrum einen neuen Grünabfallsammelplatz mit 25% finanzieren muss und keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Herr Behrens führt aus, dass die Erweiterung des vorhandenen Grünabfallsammelplatzes kaum billiger sein wird als der Anteil der Samtgemeinde Sottrum am Platzneubau.

 


Nach weiterer kurzer Aussprache wird mit Stimmenmehrheit (5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) beschlossen:

 


Die Errichtung eines neuen Grünabfallsammelplatzes in der Samtgemeinde Sottrum mit einer ausreichend asphaltierten Fläche mit Strom- und Kanalanschluss wird empfohlen.