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Auszug - Kindergartengebühren während der Corona-Pandemie  

Sitzung des Rates der Gemeinde
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 06.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:07 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
GS/2020/045 Kindergartengebühren während der Corona-Pandemie
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:

Mit fachaufsichtlicher Weisung des Sozialministeriums vom 13.03.2020 wurde die Schließung der Kindertagesstätten angeordnet. Seit dem 16.03.2020 findet in den Kindergärten der Gemeinde Sottrum nur eine Notbetreuung statt.

 

Die Kindergartenordnung und die Richtlinie zur Festsetzung der Kindergartengebühren enthalten für derartige Situationen keinerlei Regelungen. Es handelt sich hier um einen Fall höherer Gewalt, der bisher in dieser Form noch nicht vorgekommen ist.

 

Trotz der nicht vorhandenen Regelung hat die Verwaltung auf den Einzug bzw. auf die Abbuchung der Kindergartengebühren für die Monate Mai und Juni verzichtet und den Eltern mitgeteilt, dass eine Satzungsänderung angestrebt wird und in diesem Zusammenhang auch eine Entscheidung getroffen wird, ob eine Erstattung der  Kindergartengebühren für den Monat April erfolgt.

 

Darüber hinaus sollte eine Regelung geschaffen werden, wie die Inanspruchnahme der Notbetreuung abgerechnet wird. Da viele Eltern die Notbetreuung, aufgrund ihrer beruflichen Gegebenheiten, nur tageweise in Anspruch genommen haben, wäre eine Abrechnung des kompletten Monatsbeitrages aus Sicht der Verwaltung nicht angebracht. Hier würde eine tageweise Abrechnung besser geeignet sein.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung einen Vorschlag für eine Regelung vorstellen.

 

X

 

GD Bahrenburg trägt vor, dass derzeit überall unterschiedlich mit der Erstattung von Kindergartengebühren umgegangen wird. Eine tageweise Abrechnung hält er für nicht sinnvoll, da dies zu einem hohen Verwaltungsaufwand führt. Aufgrund der Wiederaufnahme des Betriebs Mitte Juni schlägt er vor, den Monat März noch komplett mit den Eltern abzurechnen, dafür die Monate April Juli (bis zur Sommerschließung) nicht zu berechnen. Er weist daraufhin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Beiträge besteht. Es handelt sich bei der Corona-Pandemie um höhere Gewalt.

 

Am. Brandt teilt mit, dass das Land pro Einwohner 11,00 € Einnahme-Ausfälle erstattet.


Nach kurzer weiterer Aussprache wird einstimmig (18 Ja-Stimmen) beschlossen:


 1. Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, vor dem Hintergrund der Corona beding- ten Schließungen von Kindertagesstätten, für die nicht in Anspruch genommenen Be-              treuungszeiten keine Elternbeiträge zu erheben.

 

 2. Dies gilt für die Zeit vom 01.04. bis 31.07.2020, und nicht für Eltern die während  dieser Zeit eine Betreuung in Anspruch genommen haben.

 

 3. Die Abrechnung erfolgt für die in Anspruch genommenen Tage der Betreuung.