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Auszug - Förderung von Klimaschutzmaßnahmen  

Sitzung des Rates der Gemeinde
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 06.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:07 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
GS/2020/049 Förderung von Klimaschutzmaßnahmen
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:

Die bisher geltenden Richtlinien für die Förderung des Klimaschutzes durch die Gemeinde Sottrum stammen vom  02.12.2002. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde diese Richtlinie modifiziert und ein Entwurf für die Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz durch die Gemeinde Sottrum (siehe Anlage) erarbeitet.

Die zurzeit geltende Richtlinie sieht Förderungen vor, die inzwischen durch Förderprogramme auf Ebene des Bundes abgedeckt werden und somit für Sottrumer Bürger unattraktiv sind. Das spiegelt sich auch in den fehlenden Anträgen wieder.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen können Sottrumer Bürger in ihren Klimaschutz-Bemühungen unterstützen und werden in ähnlicher weise in anderen niedersächsischen Gemeinden durchgeführt.

Die Antragstellung für die Förderung könnte ohne große bürokratische Hürden möglich sein, da  Antragsformulare für die Maßnahmen auf der Internetseite der Gemeinde Sottrum zur Verfügung gestellt werden könnten (siehe Anlage).

Die Fördersumme wird nach dem Beschluss aus dem Jahr 2009 auf 5000 € festgesetzt.

 

X

 

GD Bahrenburg trägt die geplanten Fördermaßnahmen kurz vor.

 

RM Klee beantragt die Wiederaufnahme der Förderung von Lastenfahrrädern, die im Fachausschuss heraugenommen wurde.

 

Am. Oetjen spricht sich dafür aus, das Lastenfahrrad aus der Richtlinie zur Förderung des Klimaschutzes in der Gemeinde Sottrum herauszulassen, da hierfür Zuschüsse über ein Förderprogramm des Landkreises beantragt werden können und es sonst zu Doppelfördeungen kommen kann. Er stellt dies zum Antrag.

 

Mit Stimmenmehrheit (14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Stimm-Enthaltungen,) wird beschlossen:

 

 Die Förderung für Lastenfahrräder wird aus der Richtlinie für die Förderung des Kli- maschutzes in der Gemeinde Sottrum herausgenommen.


Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (18 Ja-Stimmen) beschlossen:


 Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt die Förderung von Maßnahmen zum Klima- schutz in Höhe von 5000 €hrlich. Gefördert werden folgenden Maßnahmen:

 a) Austausch der Heizungspumpe 100 €

b) Solarstromspeicher 500 €

 c) Wandladestationen für Elektroautos 250 €

 d) Solaranlage zur Warmwasserbereitung 500 €