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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Uhlenkampsweg II“ von Sottrum hier: Beschluss über den Entwurf und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Wirtschaft
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft der Gemeinde Sottrum
Datum: Mo, 20.07.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
GS/2020/055 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Uhlenkampsweg II“ von Sottrum
hier: Beschluss über den Entwurf und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:
 

Nach dem Aufstellungsbeschluss wurden die Verfahren zur frühzeitigen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ich werde in der Sitzung die vorgetragenen Äerungen vorstellen.

Vor dem Hintergrund der Stellungnahmen wurden drei Ideenskizzen entwickelt, die in einen Vorentwurf mündeten.

Das beauftragte Büro INSTARA wird in der Fachausschusssitzung den entwickelten Vorentwurf vorstellen und Einzelheiten der Planung erläutern. Die Skizzen und der Planvorentwurf sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zum vorliegenden Entwurf können nun gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.

 

X

 

GD Bahrenburg stellt 3 mögliche Varianten, die als Grundlage dienen, vor.

 

Am Helms hält eine Festsetzung der 50+ Baugrundstücke für erforderlich, da auf diesem Grundstücken ebenerdig zu bauen ist und ein Ausbau des Dachgeschosses nicht zulässig sein sollte. Dies muss klar geregelt werden.

 

Am. Oetjen spricht sich gegen eine Festsetzung aus, da diese Grundstücke im Todesfall nicht an die Kinder zur Eigennutzung vererbt werden könnten.

 

Am. Brandt erkundigt sich, ob die Grundstücksgrößen noch variabel sind.

 

Herr Lohreit erklärt, dass es sich derzeit nur um einen Diskussionsentwurf auf Grundlage des Baugebietes „Am Dannert“ handelt. Festsetzungen, Grundstückgrößen etc. sind noch nicht abschließend festgelegt.

Er weist daraufhin, dass der B-Plan Nr. 36 in diesem Zuge aufgehoben werden sollte, da dieser landwirtschaftliche Betriebe am Uhlenkampsweg zulässt.

 

AL Behrens teilt mit, dass eine Bürgerversammlung am 13.07.2020 ergeben hat, dass eine 2-geschossige Bauweise nicht gewünscht wird.

 

Am. Oetjen ergänzt, dass auch Mietwohnungbau von der Bevölkerung abgelehnt wurde. Er gibt zu bedenken, dass bei einer Überplanung des B-Plans Nr. 36 auch 2 Grundstücke überplant werden, die bereits bebaut wurden.

 

Am. Plaschke erkundigt sich nach dem zu erwartenden Verkehr.

 

GD Bahrenburg teilt mit, dass der Verkehr durch 2 Ein- bzw. Ausfahrten in das Wohngebiet entzerrt wird.

 

Am. Brandt spricht sich dafür aus, festzulegen, dass keine Schottergärten zulässig sind.

 

Herr Lohreit sagt dies zu, grds. ist dieses aber bereits über die Nds. Bauordnung geregelt.

 

Am. Oetjen spricht sich dafür aus, den Pflanzstreifen im Westen auf Gemeindegebiet außerhalb des B-Plans sowie wenn möglich einen Bolzplatz anzulegen.

 

AL Behrens sagt zu, den Pflanzstreifen außerhalb des B-Plans aufzunehmen. Ein Bolzplatz ist aufgrund des angrenzenden FFH-Gebietes nicht zulässig.

 

Am. Zbytni erkundigt sich nach der Möglichkeit eines Stichweges vom Baugebiet auf das angrenzende Gemeindegrundstück.

 

GD Bahrenburg teilt mit, dass dieser nicht erforderlich ist, da die gemeindeeigene Fläche über die Straße „An der Wieste“ erreicht werden kann.


Nach kurzer Aussprache wird einstimmig (7 Ja-Stimmen) beschlossen:


 1) Der Verwaltungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. 72 „Uhlenkampsweg II“ von Sottrum mit Begründung - unter               Berücksichtigung nachstehender Änderungen zu:

 - a) WA III wird rausgenommen (grundsätzlich kein Mietwohnungsbau)

 - b) kleine Grundstücke (ca. 450 m²) für 50+ möglichst ortsnah planen hier Bebau-        ung auf 1-geschossig einschränken -

 - c) vorhandener B-Plan ist mit festen Baufenstern zu überplanen

 - d) Bepflanzung auf westlicher Seite außerhalb des jetzigen Plangebiets vorsehen

 - e) Planung von 4-5 größeren Grundstücken (ca. 1.000 1.200 m²) im westlichen        Bereich

 - f) in den örtlichen Bauvorschriften ist das Verbot von Stein- und Kiesgärten aufzu-       nehmen

 

 2) Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Stellungnahmen der Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.