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Auszug - Sozialarbeit an den Schulen der Samtgemeinde Sottrum
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Sachverhalt:
Die Schulsozialpädagogen der Grundschulen, der Oberschule und des Gymnasiums Sottrum haben ihre Tätigkeitsberichte der Schulsozialarbeit für das Jahr 2020 vorgelegt. Die Berichte liegen der Vorlage bei. Die Schulsozialpädagogen sind zu der Sitzung eingeladen, um für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Grundschulen
Bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 betrug die wöchentliche Arbeitszeit der Sozialpädagoginnen an den Grundschulen 35 Stunden / Woche. Die wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich wie folgt:
Grundschule Ahausen 6 Stunden
Grundschule Bötersen 6 Stunden
Grundschule Horstedt 11 Stunden
Grundschule am Eichkamp mit Außenstelle Morgenstern 12 Stunden
Die Gesamtkosten belaufen sich für 2020 auf 57.589,00 Euro. Eine Co-Finanzierung durch das Land Niedersachsen erfolgt nicht.
Gymnasium Sottrum
Die wöchentliche Arbeitszeit des Schulsozialpädagogen beim Gymnasium beträgt 8 Stunden. Die Kosten belaufen sich für 2020 auf 13.163,20 Euro. Eine Co-Finanzierung durch das Land Niedersachsen erfolgt nicht.
Oberschule an der Wieste
Die Landesschulbehörde stellt der Oberschule an der Wieste eine unbefristete 100%-Stelle zur Verfügung. Zusätzlich übernimmt die Samtgemeinde weitere 25%, so dass für die Schulsozialarbeit insgesamt 1 ¼-Stellen zur Verfügung stehen. Die Kosten für diese 25%-Stelle belaufen sich 2020 auf 16.654,00 Euro.
Der Tätigkeitsbericht 2020 für die Oberschule an der Wieste liegt noch nicht vor und wird nachgereicht.
X
Der Tätigkeitsbericht 2020 für die Oberschule an der Wieste liegt zwischenzeitlich den Ratsmitgliedern vor.
In der sich anschließenden Erörterung der Tätigkeitsberichte werden Verständnisfragen der Ausschussmitglieder abschließend von den Schulsozialpädagogen und der Verwaltung beantwortet.
Nach kurzer Aussprache wird einstimmig (12 Ja-Stimmen) beschlossen:
Dem Samtgemeindeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Der Schulausschuss nimmt die Tätigkeitsberichte der Schulsozialpädagogen an den Schulen der Samtgemeinde Sottrum zur Kenntnis.
2. Die Samtgemeinde Sottrum übernimmt die Kosten für die Schulsozialpädagogen an Grundschulen der Samtgemeinde Sottrum, dem Gymnasium Sottrum und der Oberschule an der Wieste sowie weiterhin die zusätzlichen Kosten einer 25%-Stelle eines Schulsozialpädagogen an der Oberschule an der Wieste.