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Auszug - Abwasserbeseitigung; hier: Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Dieser Tagesordnungspunkt wird vor dem TOP 4 beraten.
Herr Behrens stellt den Gebührenbedarf der Schmutzwasserbeseitigung 2020 anhand einer PowerPoint Präsentation (Anlage zum Protokoll) detailliert vor. Die Verwaltung hat nach dem Versenden der Sitzungseinladung Kenntnis über den neu ausgeschriebenen und vergebenden Strompreis erhalten. Durch den geringeren Preis kann der Betrag der maximalen Benutzungsgebühr von bisher berechneten 2,39 €/m³ auf 2,37 €/m³ gesenkt werden. Im Verlauf der Beratung werden Verständnisfragen der Ausschussmitglieder abschließend von der Verwaltung beantwortet.
Am. Dreyer regt an, den zukünftigen Bescheiden eine Erklärung zur Kostenentwicklung beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen:
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Anlagen: | |||||
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1 | 2020-12-10 Anlage Finanzausschuss Gebührenbedarf der Schmutzwasserbeseitigung (392 KB) |
Beschluss:
Dem Samtgemeindeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Samtgemeinderat beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020 mit folgender Änderung:
Die Erhöhung der maximalen Benutzungsgebühr wird von bisher berechneten 2,39 €/m³ auf 2,37 €/m³ angepasst.