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Auszug - Abwasserbeseitigung; hier: Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Herr Behrens erklärt, dass aufgrund der eingesparten Stromkosten die Erhöhung des Arbeitspreises für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen von bisher berechneten 51,84 €/m³ auf 51,62 €/m³ und die Erhöhung des Arbeitspreises für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben von bisher 27,96 €/m³ auf 27,93 €/m³ geringer ausfallen kann.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen:
Beschluss:
Dem Samtgemeindeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Samtgemeinderat beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020 mit folgenden Änderungen:
Der Arbeitspreis für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird von bisher berechneten 51,84 €/m³ auf 51,62 €/m³ gesenkt.
Der Arbeitspreis für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben wird von bisher berechneten 27,96 €/m³ auf 27,93 €/m³ gesenkt.