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Auszug - Abwasserbeseitigung; hier: 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung)  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss der Samtgemeinde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2020/086 Abwasserbeseitigung;
hier: 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben
(Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung)
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Vors. Dr. Paar weist darauf hin, dass in der Satzung der Arbeitspreis für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen von bisher berechneten 51,84 €/m³ auf 51,62 €/m³ und der Arbeitspreis für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben von bisher berechneten 27,96 €/m³ auf 27,93 €/m³ festzusetzen ist.

 


Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen:  0 Nein-Stimmen:  0 Enthaltungen:

 


Beschluss:

Dem Samtgemeindeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Samtgemeinderat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung) mit folgenden Änderungen:

 

Der Arbeitspreis für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird auf 51,84 €/m³ festgesetzt.

 

Der Arbeitspreis für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben wird auf 27,93 €/m³ festgesetzt.