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Auszug - Abwasserbeseitigung; hier: 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung)
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Vors. Dr. Paar weist darauf hin, dass in der Satzung der Arbeitspreis für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen von bisher berechneten 51,84 €/m³ auf 51,62 €/m³ und der Arbeitspreis für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben von bisher berechneten 27,96 €/m³ auf 27,93 €/m³ festzusetzen ist.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen:
Beschluss:
Dem Samtgemeindeausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Samtgemeinderat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung) mit folgenden Änderungen:
Der Arbeitspreis für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird auf 51,84 €/m³ festgesetzt.
Der Arbeitspreis für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben wird auf 27,93 €/m³ festgesetzt.