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Auszug - Abwasserbeseitigung; hier: 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung)
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Herr Behrens trägt die Beschlussempfehlung aus der heutigen Samtgemeindeausschuss-Sitzung vor.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen:
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung).
Der Arbeitspreis für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird auf 51,62 €/m³ festgesetzt.
Der Arbeitspreis für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben wird auf 27,93 €/m³ festgesetzt.