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Auszug - Abwasserbeseitigung; hier: 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung)  

Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Samtgemeinde Sottrum Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:03 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2020/086 Abwasserbeseitigung;
hier: 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben
(Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung)
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Behrens trägt die Beschlussempfehlung aus der heutigen Samtgemeindeausschuss-Sitzung vor.

 


Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen:  0 Nein-Stimmen:  4 Enthaltungen:

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung).

 

Der Arbeitspreis für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird auf 51,62 €/m³ festgesetzt.

 

Der Arbeitspreis für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben wird auf 27,93 €/m³ festgesetzt.