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Auszug - Festlegung der Erheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 117 Abs.1 Satz 1 NKomVG  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2021/141 BV Festlegung der Erheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 117 Abs.1 Satz 1 NKomVG
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Am. Klee spricht sich dafür aus, dem Antrag aus der Verwaltung zu folgen. Er bittet darum, bei den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 erneut darüber zu beraten. 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG, dass die Erheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen mit Überschreitung des Haushaltsplans von mehr als 1 % ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes erreicht ist (§ 117, Abs. 1, Satz 1 NKomVG). Für die Haushaltsberatungen 2023 wird erneut darüber beraten und entschieden.