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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 "Am Eichkamp 2" von Sottrum hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Klima, Bau, Planung und Wirtschaft Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 13.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
GS/2021/054 BV-02 BV Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 "Am Eichkamp 2" von Sottrum
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
GS/2021/054 BV
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
 
Wortprotokoll

AM Plaschke gilt bei diesem TOP als befangen und wechselt in den Zuschauerbereich.

 

Frau Oesterling vom Planungsbüro MOR stellt die geplanten Änderungen vor.

Sie empfiehlt einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan und den Abschluss eines Durchführungsvertrages mit dem Bauunternehmen. Dazu stellt sie nochmals dar, dass grundsätzlich an der Stelle Wohnbau errichtet werden darf. Es handelt sich planungsrechtlich um unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB, sofern sich das Bauvorhaben in die vorhandene Baustruktur einfügt. Die Pläne des Investors hat der Landkreis als zuständige Genehmigungsbehörde aufgrund der Höhe und der Anzahl der Wohnungen als abweichend von der vorhandenen Bauweise beurteilt. Sofern die Gemeinde gerade aufgrund der Anzahl der Wohnungen aber ein Interesse an der Realisierung hat, wäre es möglich über einen vorhabenbezogenen B-Plan dies zu ermöglichen.

Sie bestätigt ausdrücklich, dass auch andere Eigentümer schon jetzt ohne B-Plan sich einfügende Bauprojekte erstellen können. Alternativ zum vorhabenbezogenen B-Plan könnte die Gemeinde auch einen Angebotsbebauungsplan erstellen. Das ist immer dann das geeignete Mittel, wenn neues Baurecht mit grundsätzlichen Rahmendaten erstellt werden soll.

 

Die Planungen umfassen eine Fläche von ca. 1.880m², davon 750m Verkehrsfläche, 1.130m² Grundstück, gut 345m² (30%) bereits bebaut und gut 880m² (80%) bereits versiegelt.

 

Es sollen 14 Kleinwohnungen mit je 1-2 Zimmern entstehen, günstig und damit gut geeignet für Senioren oder Singles.

Mehr Wohneinheiten machen mehr Stellplätze notwendig. Für die Wohnanlage sind derzeit 14-16 Stellplätze geplant, 3 davon ggf. als Parkbuchten auf öffentlichem Grund, um diese bei Nichtbedarf auch öffentlich nutzen zu können.

Das geplante Gebäude ist 2-geschossig geplant mit 3. Geschoss, welches aufgrund der 2/3 Regelung jedoch nicht als vollwertige Etage zu werten ist.

Die geplante Gesamthöhe liegt bei ca. 12,30m über dem Bezugspunkt, somit höher als das Gebäude der Volksbank.

 

AM Brandt lehnt Stellplätze auf öffentlichen Grund ab und bittet um Planänderung.

AM Kaiser empfindet das geplante Gebäude als zu massiv.

 

AM Dr. Paar, als Vertreterin für die CDU-Fraktion, begrüßt die Pläne für kleine Wohnungen, empfindet das Gebäude jedoch auch als zu massiv und die Versiegelung zu hoch. Es sollte eine max. GFZ von 0,8 vorgegeben werden.

 

Auch AM Klee und AM Brandt begrüßen den Bau kleiner Wohnungen, jedoch sollte die

he der Volksbank nicht überschritten werden.

 

Nach intensivem Austausch zur Anzahl und zur möglichen Lage von Stellplätzen, stellte der Ausschuss einvernehmlich fest, dass auch hier die Stellplatzrichtlinie noch entscheidend auf den Beschluss wirke. Auf Antrag von Frau Dr. Paar soll der Stellplatzschlüssel in den Durchführungsvertrag mit aufgenommen werden

Eine Entscheidung wird auf die eingeschobene Fachausschuss-Sitzung am 04.07.2022 vertagt.

 

Der Beschlussvorschlag wird nur zur Kenntnis genommen.