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Auszug - Windenergie in Sottrum  

Sitzung des Rates der Gemeinde
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 21.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:41 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Die BürgerEnergieGenossenschaft Sottrum (BEG) hat schriftlich beantragt, dass sich die politischen Vertreter der Gemeinde mit dem Thema Windenergienutzung erneut befassen. Die BEG verfolgt das Ziel in unmittelbarer Nachbarschaft zum Klärwerk ein Windenergievorhaben mit 2-3 Anlagen durchzuführen. Dieses Vorhaben hat die BEG in der öffentlichen Informationsverstaltung am 16.07.2015 im Sitzungssaal des Rathauses vorgestellt.

Die BEG bittet den Rat der Gemeinde dieses Vorhaben mit einem positiven Votum zu unterstützen.

Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 06.05.2013 folgenden Beschluss gefasst: „Die Gemeinde Sottrum meldet beim Landkreis Rotenburg (W.) keinen Bedarf an Windenergieanlagen für das Gebiet der Gemeinde Sottrum an."

 

Rm. Klee führt aus, dass der Landkreis ein gültiges, regionales Raumordnungsprogramm entwickelt hat. Sollte der Beschluss positiv für die Windenergie ausfallen, so muss der Landkreis erst einmal prüfen, ob eine Aufstellung auf den genannten Flächen möglich ist. Des Weiteren teilt er mit, dass der Landkreis alle Beschwerdepunkte vor einer Genehmigung prüfen wird, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

 

Rm. Winde bittet zu prüfen, ob der von der BEG angegebene Standort in Frage kommt. Möglichkeiten müssen eröffnet werden. Er hält es für erforderlich, diese Thematik nicht von vornherein abzublocken.

 

Rm. Kaiser bringt ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass die BEG in ihrem Schreiben auf die Informationsveranstaltung verweist. Die Anlieger, die diese Thematik betrifft, waren nicht ausreichend anwesend bei dieser Versammlung, da sie davon keine Kenntnis hatten. Weiterhin hält sie es für zwingend erforderlich, keine Windräder in der Nähe des Sottrumer Naturschutzgebietes aufzustellen.

 

Rm. Oetjen teilt mit, dass im Fachgutachten, das vor einigen Jahren erstellt wurde, geschrieben steht, dass sich diese Fläche nicht eignet.

 

Rm. Gässler hält es für zwingend erforderlich, dass die Meinungen des Gestütes und der Anlieger berücksichtigt werden.

 

Rm. Klee führt aus, dass die BEG mitgeteilt hat, dass diese Maßnahmen nur umgesetzt werden, wenn die Gemeinde und Samtgemeinde Sottrum zustimmen, da eine Zusammenarbeit angestrebt wird.

 

Rm. Philipp gibt zu bedenken, dass der Infraschall, der von den Windkraftanlagen ausgeht, sehr ernst zu nehmen ist. Dieser belastet Mensch und Tier auf Dauer sehr stark.

 

Rm. Dr. Paar teilt mit, dass in dem Nah- und Erholungsgebiet nicht nur Anwohner, sondern auch Wanderer und Radfahrer stark belastet würden.

 

Rm. Loss gibt zu bedenken, dass die Zuwegung zur geplanten Fläche für den Bau und die Instandhaltung dieser Anlagen zu schmal sind und dadurch viele Schäden zu befürchten sind.


Nach weiterer kurzer Aussprache wird mit Stimmenmehrheit (5 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2  Stimmenthaltungen) abgelehnt:


Der Beschluss aus dem Jahre 2013 wird abgeändert und die Aufstellung von Windkraftanlagen ist zulässig.