Ratsinformationssystem
Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 Dannert III von Sottrum b) Satzungsbeschluss
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Da auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Dannert III" von Sottrum keine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes erforderlich wird, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (16 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) beschlossen:
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches sowie der §§ 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung in Verbindung mit § 58 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes beschließt der Rat der Gemeinde Sottrum den Bebauungsplanes Nr. 65 „Dannert III" von Sottrum als Satzung sowie die Begründung hierzu.