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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Barkhof" von Sottrum a. Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes b. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss c. Bestellung eines Planungsbüros   

Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:01 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Im Rahmen der Erweiterung von Gewerbebetrieben in der Industriestraße haben 2 Betriebe die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Barkhof" von Sottrum beantragt. Bislang war die nicht überbaubare Fläche entlang der Industriestraße als Grünfläche festgesetzt. Dies hat zu Folge, dass in diesem Bereich noch nicht einmal Nebenanlagen (z. B. Garagen oder Stellplätze) errichtet werden dürfen. Insbesondere für das ansässige Autohaus ist es jedoch wichtig, diesen Bereich nutzen zu können. Ich halte eine Anpassung des Bebauungsplanes für sinnvoll. An Stelle der Grünfläche entlang der Straße wird dieser Bereich als nicht überbaubare Gewerbefläche festgesetzt. Zur Gestaltung des Straßenbereichs werden ca. 15 Straßenbäume gepflanzt und zudem ein Erhalt von Bäumen angeordnet.

 

Herr Diercks vom Planungsbüro PGN stellt anhand einer Präsentation den Plan vor. Er teilt mit, dass 15 Bäume im Abstand von jeweils 10 m auf dem Grundstück der Gemeinde Sottrum gepflanzt werden.

 

Vors. Brandt erkundigt sich, warum die Maßnahme jetzt angefragt wurde.

 

GD Bischof berichtet, dass das dort ansässige Autohaus einen Anbau plant und dem Landkreis in diesem Zusammenhang aufgefallen ist, dass der Grünstreifen nur noch teilweise vorhanden ist.

 

Am Winde erkundigt sich, ob der Landkreis mehr Pflanzungen fordern kann.

 

Verwaltungsangestellter Behrens teilt mit, dass der Landkreis dies nicht verlangen kann. Die Pflanzungen werden aufgrund der Optimierung des Ortsbildes vorgenommen.


Am. Gässler nimmt aufgrund eines Mitwirkungsverbot an der Beschlussfassung und Abstimmung nicht teil.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (6 Ja-Stimmen) beschlossen:


Dem Verwaltungsausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

a.Die Gemeinde Sottrum leitet ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Barkhof" von Sottrum ein. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB durchgeführt. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

b.Der Verwaltungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 11 „Barkhof" von Sottrum zu und beschließt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig werden gem. § 4 a Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.

 

c.Mit den für das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Barkhof" erforderlichen Planungsleistungen wird das Planungsbüro PGN aus Rotenburg (Wümme) betraut. Die Kosten des Verfahrens, sowie alle sonstigen entstehenden Kosten, tragen die Antragsteller.