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Auszug - Verkehrssicherung durch die Feuerwehr bei Veranstaltungen
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Abstimmungsergebnis Beschluss |
Abstimmungsergebnis:
25 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Die Ortswehren der Samtgemeinde Sottrum können nach Zustimmung der jeweilig
verantwortlichen Ortsbrandmeister, die freiwillige Aufgabe der Absicherung von öffentlichen Veranstaltungen, gem. §2, Abs. 6 NBrandSchG freiwillig übernehmen, sofern keine ausrei-chenden Kapazitäten zur Absicherung von der Polizei zur Verfügung stehen.
Für örtliche Vereine, öffentliche Einrichtungen und Kirchen ist diese Aufgabe grundsätzlich gebührenfrei.