Ratsinformationssystem
Auszug - Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz; mögliche Verlängerung der Optionsfrist
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung zwischen Kommunen und Wirtschaft sind Kommunen umsatzsteuerpflichtig, näheres zur rechtlichen Lage ist in der Vorlage ausgeführt. Gegenwärtig wir davon ausgegangen, dass die Umsatzsteuerpflicht nur die kurzfristigen Vermietungen (DGH, MZG, Turnhalle Taaken) betrifft. Für diese Objekte kann dann im Einzelfall Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Hierzu beschließt der Rat die Umsetzung der neuen Umsatzsteuerregelungen zum 01.01.2023.
Abstimmungsergebnis:
11 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt die Umsetzung der neuen Umsatzsteuerreglungen nach §2b UstG wie geplant zum 01.01.2023.