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Auszug - Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz; mögliche Verlängerung der Optionsfrist  

Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeinde Reeßum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus in Schleeßel
Ort:
GRE/2022/050 BV Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz; mögliche Verlängerung der Optionsfrist
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung zwischen Kommunen und Wirtschaft sind       Kommunen umsatzsteuerpflichtig, näheres zur rechtlichen Lage ist in der Vorlage ausgeführt.              Gegenwärtig wir davon ausgegangen, dass die Umsatzsteuerpflicht nur die kurzfristigen Vermietungen (DGH, MZG, Turnhalle Taaken) betrifft. Für diese Objekte kann dann im Einzelfall Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Hierzu beschließt der Rat die Umsetzung der neuen             Umsatzsteuerregelungen zum 01.01.2023.


Abstimmungsergebnis:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt die Umsetzung der neuen Umsatzsteuerreglungen nach §2b UstG wie geplant zum 01.01.2023.