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Auszug - Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz; mögliche Verlängerung der Optionsfrist  

Sitzung des Rates der Gemeinde Bötersen
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeinde Bötersen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:39 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus Hoops Bötersen
Ort: Gasthaus Hoops, Dorfstr. 3, 27367 Bötersen
GB/2022/047 BV Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz; mögliche Verlängerung der Optionsfrist
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Bgm. Trefke erläutert, dass für die Kommunen ebenfalls eine Umsatzsteuerpflicht gilt. Die würde z.B. die Vermietung des HöperHus betreffen. Da diese aber unterhalb der Steuerpflicht für Kleinunternehmen ( nicht über 17.500,--€) liegt, kann die Verlängerung der USt-Befreiung beantragt werden.


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 


Beschluss:


Der Rat der Gemeinde Bötersen beschließt die Umsetzung der neuen Umsatzsteuerreglungen nach §2b UstG wie geplant zum 01.01.2023.