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Auszug - Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz; mögliche Verlängerung der Optionsfrist
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Bgm. Trefke erläutert, dass für die Kommunen ebenfalls eine Umsatzsteuerpflicht gilt. Die würde z.B. die Vermietung des HöperHus betreffen. Da diese aber unterhalb der Steuerpflicht für Kleinunternehmen ( nicht über 17.500,--€) liegt, kann die Verlängerung der USt-Befreiung beantragt werden.
Abstimmungsergebnis:
8 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bötersen beschließt die Umsetzung der neuen Umsatzsteuerreglungen nach §2b UstG wie geplant zum 01.01.2023.