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Auszug - Beschluss über die Umsetzung der Umsatzsteuerregelung
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Verwaltungsvertreter Oestmann erläutert die Rahmenbedingungen der Umsatzsteuer. Die Umstellung würde, zumindest im Falle der Gemeinde Hassendorf, kostenneutral verlaufen, da im Falle des Konzessionsvertrags vorab eine entsprechende Regelung aufgenommen wurde und die sonstigen steuerpflichtigen Verkäufe auf Spendenbasis umgestellt werden würden. Ab dem 01.01.2023 wären damit die Erträge aus den Konzessionsabgaben und Netzentgelten steuerpflichtig. Die Bearbeitung fände durch die Samtgemeinde statt.
Abstimmungsergebnis:
9 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Gemeinderat Hassendorf beschließt, die Optionserklärung für die Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UstG i.V.m. § 27 Abs. 22a UstG zum 01.01.2023 zurückzuziehen.