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Vorlage - GS/2015/014
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Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat die Jahresrechnung der Gemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2011 geprüft. Eine Ausfertigung des Schlussberichts ist der Vorlage beigefügt. Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsbemerkungen auf den Seiten 10 bis 12 ist der Vorlage ebenfalls beigefügt. Der Schlussbemerkung auf der Seite 14 ist zu entnehmen, dass gegen die Erteilung der Entlastung des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2011 keine Bedenken bestehen.
Beschlussvorschlag:
Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2011 wird zur Kenntnis genommen. Dem Gemeindedirektor wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG die Entlastung aus der Haushaltsführung erteilt.