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Vorlage - SG/2020/062
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Sachverhalt:
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist der Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Samtgemeindewahlleiter für die Samtgemeindewahl sowie für die Direktwahl. Der Samtgemeinderat kann als Samtgemeinde-wahlleitung und Stellvertretung im Wahlgebiet wahlberechtigte Personen und Beschäftigte der Samtgemeinde Sottrum berufen.
Bei der letzten Samtgemeinderatswahl wurden der Allgemeine Vertreter des Samtgemeinde-bürgermeisters zum Samtgemeindewahlleiter und der Verwaltungsfachangestellte Matthias Röhrs zum stellvertretenden Samtgemeindewahlleiter berufen. Ich schlage daher die Erste Samtgemeinderätin Kerstin Wendt als Samtgemeindewahlleiterin und den Verwaltungs-fachangestellten Matthias Röhrs als stellv. Samtgemeindewahlleiter für die Samtgemeinde-ratswahl 2021 vor.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beruft für die Samtgemeinderatswahl am 12. September 2021 die Erste Samtgemeinderätin Kerstin Wendt zur Samtgemeindewahlleiterin und den Verwaltungsfachangestellten Matthias Röhrs zum stellvertretenden Samtgemeindewahlleiter.