Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2021/012 BV
|
|
Sachverhalt:
Der Heimatverein hat das in der Anlage beiliegende Schreiben übermittelt. Das Vermögen aus der „Klara-Dörheit-Erbschaft“ sollte gem. des letzten Willens von Frau Dörheit u.a. dem Heimatverein und dem TV Sottrum zur Verfügung gestellt werden. Der Erlös aus dem Grundstücksverkauf in der Lindenstraße ist bereits an die beiden Vereine sowie an den Förderverein der Feuerwehr Sottrum ausgezahlt bzw. für Bauvorhaben verwendet worden. Der Rat der Gemeinde Sottrum hat in seiner letzten Sitzung den Wert des bisher noch nicht berücksichtigten Grundstücks, Flurstück 178/4, Flur 1, Gemarkung Sottrum festgesetzt. Dieser Grundstückswert sollte zum Abschluss der Erbsache, jeweils zur Hälfte dem Heimatverein und dem TV Sottrum zugeteilt werden. Der Anteil des TV Sottrum sollte als Zuschuss in den Neubau des Sporthauses eingerechnet werden.
Der Rat der Gemeinde Sottrum bezuschusst den Heimatverein Sottrum und den TV Sottrum mit jeweils 50% des vom Rat beschlossenen Grundstückswertes aus dem Grundstück, Flurstück 178/4, Flur 1, Gemarkung Sottrum für die Bauvorhaben Neubau Sporthaus „Alte Dorfstraße“ sowie „Wiederaufbau Europäisches Heimat- und Kulturhaus“.