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Vorlage - GS/2015/041  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Dannert III" von Sottrum
a.) Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt Vorberatung
27.04.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
18.05.2015    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2014 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Dannert III“ durchzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die damit verbundenen allgemeinen Ziele und Zwecke wurden in einer öffentlichen Versammlung am 22.01.2015 im Sitzungssaal des Rathauses erläutert. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde der Öffentlichkeit in der Sitzung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anschließend wurde mit Schreiben vom 18.02.2015 ein Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die vorgelegte Stellungnahme der Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren im Landkreis Rotenburg e. V.“ sowie die vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange habe ich dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Eine Übersicht der vorliegenden Stellungnahmen mit den Erläuterungen und Auswirkungen auf das Planverfahren sowie die Beschlussempfehlungen hierzu füge ich ebenfalls als Anlage bei. In der Fachausschusssitzung wird das beauftragte Büro instara die Beschlussempfehlungen erläutern.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Übersicht der vorliegenden Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Dannert III“ von Sottrum sowie die Beschlussempfehlungen hierzu.