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Vorlage - GS/2015/042
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Sachverhalt:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und des Verfahrens zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen vorgelegt. Diese Stellungnahmen sind in dem neuen Planentwurf bzw. der Planbegründung eingearbeitet. Der nun vorliegende Entwurf kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss stimmt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Dannert III“ von Sottrum und der Begründung zu und beschließt den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.