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Vorlage - GS/2015/049  

Betreff: Sanierungsarbeiten an Gemeindestraßen;
hier: Markierungen in den Tempo-30-Zonen
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
04.05.2015 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
18.05.2015    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im vergangenen Haushaltsjahr wurden die Rechts-vor-Links-Situationen sowie die Bremsfelder in der Tempo-30-Zone in Sottrum Nord/Ost markiert. Ziel dieser Maßnahme war es, die Geschwindigkeit in der Zone zu reduzieren, da dem Verkehrsteilnehmer verdeutlicht wird, dass er sich in einer Tempo-30-Zone bewegt und ggfs. Vorfahrt zu gewähren hat. Nachdem die Arbeiten in der Zone Sottrum Nord/Ost abgeschlossen waren, wurde das Projekt zunächst gestoppt. In der Sitzung ist nun zu erörtern, ob die Tempo-30-Zonen in Sottrum südlich der B 75 und im Nordwesten sowie in Stuckenborstel auch markiert werden sollen. Die Untere Verkehrsbehörde beim Landkreis Rotenburg (Wümme) fordert keine Markierungen auf den Fahrbahnen, jedoch ist die Zone einheitlich zu gestalten. D. h., wenn die Gemeinde markieren möchte, dann ist auch jeder Einmündungsbereich zu markieren. Die Kosten für die Umsetzung des Gesamtprojektes werden sich auf 5.000 € bis 7.000 € belaufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Tempo-30-Zonen in Sottrum südlich der B 75, in Sottrum Nord/West sowie in Stuckenborstel werden – nicht – mit Bremsfeldern und Markierungen an den Rechts-vor-Links-Situationen versehen.