Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2015/049
|
|
Sachverhalt:
Im vergangenen Haushaltsjahr wurden die Rechts-vor-Links-Situationen sowie die Bremsfelder in der Tempo-30-Zone in Sottrum Nord/Ost markiert. Ziel dieser Maßnahme war es, die Geschwindigkeit in der Zone zu reduzieren, da dem Verkehrsteilnehmer verdeutlicht wird, dass er sich in einer Tempo-30-Zone bewegt und ggfs. Vorfahrt zu gewähren hat. Nachdem die Arbeiten in der Zone Sottrum Nord/Ost abgeschlossen waren, wurde das Projekt zunächst gestoppt. In der Sitzung ist nun zu erörtern, ob die Tempo-30-Zonen in Sottrum südlich der B 75 und im Nordwesten sowie in Stuckenborstel auch markiert werden sollen. Die Untere Verkehrsbehörde beim Landkreis Rotenburg (Wümme) fordert keine Markierungen auf den Fahrbahnen, jedoch ist die Zone einheitlich zu gestalten. D. h., wenn die Gemeinde markieren möchte, dann ist auch jeder Einmündungsbereich zu markieren. Die Kosten für die Umsetzung des Gesamtprojektes werden sich auf 5.000 € bis 7.000 € belaufen.
Beschlussvorschlag:
Die Tempo-30-Zonen in Sottrum südlich der B 75, in Sottrum Nord/West sowie in Stuckenborstel werden – nicht – mit Bremsfeldern und Markierungen an den Rechts-vor-Links-Situationen versehen.