Ratsinformationssystem

Vorlage - GS/2021/091 MV  

Betreff: Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Sottrum Kenntnisnahme
15.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Auszug NKomVG §§ 40 - 42 NKomVG  

Sachverhalt:

Gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 NKomVG sind alle Ratsmitglieder auf die ihnen obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit 40 NKomVG), zur Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG) und des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG) hinzuweisen (s. Anlage Auszug aus dem NKomVG). Da der Hinweis aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der genannten Pflichten durch Unterschrift zu bestätigen.

Aerdem sind die Ratsmitglieder nach § 60 NKomVG zu Beginn der ersten Sitzung rmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung ist gem. § 105 Abs. 3 NKomVG von dem bisherigen Bürgermeister vorzunehmen. Sollte der bisherige Bürgermeister nicht anwesend sein, wird die Verpflichtung von der bzw. dem Altersvorsitzenden durchgeführt.