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Vorlage - GS/2021/093 MV  

Betreff: Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
b) Feststellung der Fraktionen und Gruppen und ihrer Stärke im Rat
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Sottrum Kenntnisnahme
15.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Nach § 105 Abs. 1 Satz 2 NKomVG ist nur eine Fraktion oder Gruppe vorschlagsberechtigt für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt (s.  dazu BV GS 100/2021).

 Zu einer Fraktion oder Gruppe können sich zwei oder mehrere Abgeordnete zusammenschließen.

Vor der Wahl empfiehlt sich die von der oder dem Altersvorsitzenden vorzunehmende tatsächliche Feststellung, welche Fraktionen und Gruppen ihre Bildung angezeigt haben.

Bis zum Versand dieser Vorlage an die Ratsmitglieder lagen folgende Anzeigen vor:

 

CDU Fraktion  (8 Mitgl.)  Vorsitz Dr. Friederike Paar, Vertr. Reiner Loss, Achim Figgen

GRÜNE Fraktion (4 Mitgl.)  Vorsitz Marlis Musfeldt, Stellv. Sven Plaschke

 

Gruppe GRÜNE-FDP  (5 Mitglieder)  Vorsitz  Sven Plaschke, Vertr. Andreas Zack

Stammbaum:
GS/2021/093 MV   Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters b) Feststellung der Fraktionen und Gruppen und ihrer Stärke im Rat   Interne Dienste   Mitteilungsvorlage Gemeinde
GS/2021/093 MV-01 BV   Feststellung der Fraktionen und Gruppen und ihrer Stärke im Rat   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Gemeinde