Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2021/093 MV
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Sachverhalt:
Nach § 105 Abs. 1 Satz 2 NKomVG ist nur eine Fraktion oder Gruppe vorschlagsberechtigt für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt (s. dazu BV GS 100/2021).
Zu einer Fraktion oder Gruppe können sich zwei oder mehrere Abgeordnete zusammenschließen.
Vor der Wahl empfiehlt sich die von der oder dem Altersvorsitzenden vorzunehmende tatsächliche Feststellung, welche Fraktionen und Gruppen ihre Bildung angezeigt haben.
Bis zum Versand dieser Vorlage an die Ratsmitglieder lagen folgende Anzeigen vor:
CDU Fraktion (8 Mitgl.) Vorsitz Dr. Friederike Paar, Vertr. Reiner Loss, Achim Figgen
GRÜNE Fraktion (4 Mitgl.) Vorsitz Marlis Musfeldt, Stellv. Sven Plaschke
Gruppe GRÜNE-FDP (5 Mitglieder) Vorsitz Sven Plaschke, Vertr. Andreas Zack
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