Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2021/098 BV
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Sachverhalt:
Nach § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung endet jeweils mit dem Ablauf der Wahlperiode des Rates, so dass der neu gewählte Rat sich in seiner ersten Sitzung eine neue Geschäftsordnung geben muss. Die bisher geltende Geschäftsordnung auch für die Wahlperiode 2016-2021 orientierte sich an der Muster-Geschäftsordnung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und wurde seinerzeit mit der Samtgemeinde, den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt und zuletzt im Hinblick auf die Nutzung des Amtsinformationssystems am 12.07.2021 angepasst. Eine aktualisierte Empfehlung zur jetzigen Wahlperiode seitens des Spitzenverbandes liegt erst seit dem 15.10.2021 vor (s. Anlage), eine intensive Abstimmung untereinander konnte aktuell nicht stattfinden. Nach Durchsicht der neuen Mustersatzung ergeben sich aus Sicht der Verwaltung aber keine Anpassungsbedarfe. Das NKomVG ist mit Beschluss des Landtages am 13.10.2021 noch verändert worden, zukünftig könnten sich weitere Veränderungspotenziale z.B. im Hinblick auf das Thema Bekanntmachungen ergeben. Aufgrund der kurzfristigen Gesetzgebung wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Geschäftsordnung zunächst unverändert zu belassen und nach Prüfung der Gesetzesänderungen Anpassungen im Laufe der Wahlperiode zu beraten.
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt die weitere Anwendung der Geschäftsordnung für Rat und Ausschüsse der Gemeinde Sottrum für die Wahlperiode 2021- 2026 in der Fassung vom 12.07.2021.
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