Ratsinformationssystem

Vorlage - GS/2021/102 BV  

Betreff: Beschlussfassung über die zu bildenden Ausschüsse und die Zahl ihrer Mitglieder
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
15.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Nach § 71  Abs. 1 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. § 73 NKomVG regelt die Bildung von Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften. In der ersten Sitzung des Rates ist darüber zu entscheiden, welche Ausschüsse gebildet werden und wieviel Mitglieder dem jeweiligen Ausschuss angehören sollen.

Wenn in Ausschüssen auch Nichtratsmitglieder vertreten sein sollen, ist zu beachten, dass mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsfrauen oder Ratsherren sein sollen 71 Abs. 7 NKomVG) . Die Zahl der Rats- und die der Nichtratsmitglieder sind getrennt festzulegen.

r die Wahlperiode 2016-2021 hatte der Rat vier Ausschüsse mit jeweils sieben Ratsmitgliedern und vier Nichtratsmitgliedern gebildet, und zwar den Finanzausschuss, den Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaft, den Ausschuss für Umwelt und Wege und den Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur.


 



r die Wahlperiode 2021-2026 werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

Name des Ausschusses

Zahl der Ratsmitglieder

Zahl der Nichtratsmitglieder