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Vorlage - GS/2021/103 BV  

Betreff: Bildung der Ausschüsse und Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen und Gruppen sowie Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und deren Vertreterinnen oder Vertreter
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
15.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Nachdem der Rat über die zu bildenden Ausschüsse und ihre Stärke beschlossen hat, ist wie folgt weiter zu verfahren:

a) Für den Fall, dass in Ausschüssen Nichtratsmitglieder nach § 71 Abs. 7 NKomVG vertreten sind, ist bei der Sitzverteilung in einem zweistufigen Besetzungsverfahren vorzugehen. Die mit Ratsmitgliedern zu besetzenden Sitze und die mit Nichtratsmitgliedern zu besetzenden Sitze sind gesondert voneinander nach den Regeln des § 71 NKomVG zu verteilen.

Die Sitze eines jeden Ausschusses werden entsprechend auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zieht. Gehören einer Fraktion oder Gruppe mehr als die Hälfte der Abgeordneten an, erhält diese wie bei der Bildung des Verwaltungsausschusses zunächst einen Sitz, die Verteilung der nachfolgenden Sitze erfolgt nach der oben dargestellten Berechnung.

Fraktionen oder Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, dürfen ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in diesen Ausschuss entsenden (§ 71 Abs. 4 NKomVG).

Sofern es bei der Ausschussstärke von 7 Ratsmitgliedern und bei der bis zur Einladung Fraktions- und Gruppenbildung bleibt, gestaltet sich die Sitzverteilung wie folgt:

 

CDU: 3 Sitze, SPD: 2 Sitze, GRÜNE- FDP: 2 Sitze, AFD 0 Sitze.

Nach der Geschäftsordnung der Gemeinde Sottrum vertreten sich Ratsmitglieder, die derselben Fraktion oder Gruppe angehören, untereinander. Für die Mitglieder der Ausschüsse sollte darüber hinaus jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter bestimmt werden. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied in einem Ausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen.

 

Die Verteilung der von den einzelnen Fraktionen oder Gruppen zu benennenden Nichtratsmitglieder stellt sich nach § 71 Abs. 7 NKomVG wie folgt dar:

 

Fraktion

2 NRM

3 NRM

4 NRM

CDU

1

1

2

SPD

1 aus Losentscheid

1

1

GRÜNE_FDP

1 aus Losentscheid

1

1

AFD

0

0

0

 

Der Rat kann gem. § 71 Abs. 10 NKomVG einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen, z. B. dass jede Fraktion oder Gruppe ein Nichtratsmitglied in die Ausschüsse entsendet.

 

b) Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen gem. § 71 Abs. 8 NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergibt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder.

Nach der aktuell vorliegenden Fraktions- und Gruppenbildung benennen sie nach der Reihenfolge der Höchstzahlen die Ausschussvorsitze wie folgt:

1. CDU, 2. SPD oder GRÜNE-FDP (Losentscheid), 3. SPD oder GRÜNE-FDP (s. Losentscheid zu 2. Ausschuss), 4. CDU.

 

Die Vertretung der Ausschussvorsitzenden ist nach dem NKomVG nicht geregelt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden benennt, auch die Vertreterin oder den Vertreter benennt.

 

Der Rat der Gemeinde stellt die sich danach ergebende Sitzverteilung in den Ausschüssen, ihre Besetzung mit den von den Fraktionen und Gruppen benannten Rats- und Nichtratsmitgliedern,  die Benennung der Vertretungen sowie die Ausschussvorsitzenden und deren Vertretretungen  durch Beschluss fest71 Abs. 5 NKomVG).



a) Entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen stellt der Rat der Gemeinde folgende Ausschussbesetzung fest:

 

Ausschuss: ……………………………………………………………………………………

 

Name, Vorname

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundmandatsinhaber/in

-

 

-

 

-

Nichtratsmitglieder

-

 

-

 

-

 

-

 

Ausschuss: ……………………………………………………………………………………

 

Name, Vorname

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundmandatsinaber/in

-

 

-

 

-

Nichtratsmitglieder

-

 

-

 

-

 

-

 

Ausschuss: ……………………………………………………………………………………

 

Name, Vorname

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundmandatsinhaber/in

-

 

-

 

-

Nichtratsmitglieder

 

 

-

 

-

 

-

 

Ausschuss: ……………………………………………………………………………………

 

Name, Vorname

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundmandatsinhaber/in

-

 

-

 

-

Nichtratsmitglieder

 

 

-

 

-

 

-

 

b) Für die Ausschüsse gilt folgende Vertretungsregelung:

Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.

 

 

c) Die Verteilung der Ausschussvorsitze wird wie folgt festgestellt:

 

Rang

Fraktion/

Gruppe

Ausschuss

Vorsitzende/r

Stellvertreter/in

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

 

Stammbaum:
GS/2021/103 BV   Bildung der Ausschüsse und Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen und Gruppen sowie Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und deren Vertreterinnen oder Vertreter   Interne Dienste   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2021/103 BV-01 BV   Bildung der Ausschüsse; Erweiterung des Ausschusses Sottrum 2030   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2021/103 BV-02 BV   Bildung der Ausschüsse; Benennung eines Stellvertreters für den Seniorenbeirat im Ausschuss Sottrum 2030   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2021/103 BV-03 BV   Bildung der Ausschüsse: Umbesetzung der Vertretung für den Seniorenbeirat im Ausschuss Sottrum 2030   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Gemeinde