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Vorlage - SG/2021/118 BV  

Betreff: Bildung des Samtgemeindeausschusses
a) Beschluss über die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
04.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Zahl der Beigeordneten im Samtgemeindeausschuss beträgt nach § 74 Abs. 2 NKomVG sechs Beigeordnete. Der Samtgemeinderat kann nach § 74 Abs. 3 NKomVG r die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei auf acht erhöht. Hiervon ist in den letzten Wahlperioden jeweils Gebrauch gemacht worden.


 


Die Zahl der Beigeordneten im Samtgemeindeausschuss wird gemäß § 74 Abs. 3 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode 2021-2026 um zwei auf acht Beigeordnete erhöht.