Ratsinformationssystem

Vorlage - SG/2021/126 BV  

Betreff: Besetzung sonstiger Stellen
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
04.11.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Sottrum hat in verschiedene Gremien Vertretungen zu entsenden. Die Benennung dieser Personen richtet sich nach den für das jeweilige Gremium geltenden Vorschriften sowie, wenn mehrere Personen zu entsenden sind, über die der Samtgemeinderat zu entscheiden hat, nach § 71 Abs. 2 NKomVG i.d.F. vom 13.10.2021. Es kann auch hier gem. § 71 Abs. 10 NKomVG einstimmig ein anderes Verteilungsverfahren beschlossen werden.

 

1. Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land

 

Nach § 5 Abs. 2 der Verbandsordnungr den Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land entsendet jedes Verbandsmitglied unter Anrechnung des Samtgemeindebürgermeisters je angefangene 1.000 vom Verband in seinem Teil des Verbandsgebietes hergestellte Hausanschlüsse (Wasserzähler) eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Für die Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsmitglieder sind Ersatzpersonen zu benennen. Diese können sich gegenseitig vertreten. Die Verbandsversammlung wird für die Dauer der allgemeinen Wahlperiode gebildet.

Im Gebiet der Samtgemeinde Sottrum hat der Verband 5.505 Hausanschlüsse (Wasserzähler) zum Stichtag 30.06.2021. Danach sind von der Samtgemeinde Sottrum neben dem Samtgemeindebürgermeister weitere nf Vertreterinnen oder Vertreter und deren Ersatzpersonen zu benennen.

Die Aufteilung der nf Sitze auf die Fraktionen oder Gruppen ist gem. § 71 Abs. 4 NKomVG wie bei der Bildung der Ausschüsse vorzunehmen. Nach den bis zur Einladung zu dieser Sitzung angezeigten Fraktionen und Gruppen benennen die Gruppe SPD/ GRÜNE/ DIE LINKE  drei Personen und die Fraktion der CDU zwei Personen. 

Die auf die Samtgemeinde entfallenden Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. Insofern sollte der Samtgemeindebürgermeister Holger Bahrenburg und im Falle seiner Verhinderung die Erste Samtgemeinderätin Kerstin Wendt zum Stimmhrer bzw. zur Stimmführerin bestimmt werden.

Neben der Verbandsversammlung besteht mit dem Verbandsausschuss ein weiteres Organ. Aus der Mitte der Verbandsausschussmitgliedern werden insgesamt 7 Verbandsausschuss-mitglieder gewählt,  jedes Verbandsmitglied (Kommune) hat das Vorschlagsrecht für einen Sitz im Verbandsausschuss (§ 8 der Verbandsordnung für den Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land).

 

2. Nieders. Städte- und Gemeindebund

 

Nach § 4 Nr. 2 der Satzung des Nieders. Städte- und Gemeindebundes entsenden die Mitglieder zu Tagungen der Mitgliederversammlung zwei Vertretungen und zu Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände mindestens zwei Vertretungen. Zu den entsandten Vertretungenssen zumindest der Hauptverwaltungsbeamte und ein Ratsmitglied gehören. Das Mitglied bestimmt die Stimmführerin bzw. den Stimmführer. Bei Samtgemeinden soll einer der Vertretung für die Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände aus den Räten der Mitgliedsgemeinden stammen.

In der Vergangenheit wurden zu Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände drei Vertretungen entsandt. Stimmführer war der Samtgemeindebürgermeister. Bei Fortführung der bisherigen Praxis wären neben dem Samtgemeindebürgermeister für Tagungen der Mitglieder-versammlung auf Landesebene ein Samtgemeinderatsmitglied und für Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände zwei Samtgemeinderatsmitglieder zu benennen. Das Vorschlagsrecht für  die Mitgliederversammlung auf Landesebene steht der Gruppe SPD GRÜNE DIE LINKE zu und für die Kreis- und Bezirksverbände mit jeweils einer Vertretung sowohl der Gruppe SPD/GRÜNE/ DIE LINKE und der CDU Fraktion zu. Gleichzeitig sind die jeweiligen Stellvertretungen zu benennen.

 

Die Mitglieder haben je angefangene 100 Einwohner/innen eine Stimme (14.800 zum Stichtag 31.12.2019). Die sich dadurch ergebenden Stimmen sind geschlossen abzugeben. Auch hierfür sollte Samtgemeindebürgermeister  Holger Bahrenburg und im Falle seiner Verhinderung die Erste Samtgemeinderätin Kerstin Wendt zum Stimmführer bzw. zur Stimmführerin bestimmt werden.

 

3. Touristikverband TouROW

 

Nach der Satzung des TouROW staffelt sich das zustehende Stimmrecht nach der Höhe der Mitgliedsbeiträge. Derzeit hat die Samtgemeinde sieben Stimmen in der Mitgliederversamm-lung, die nur einheitlich abgegeben werden können. Die Satzung selbst legt keine Zahl für die Vertretung fest.  Bisher ist die Samtgemeinde Sottrum mit dem Samtgemeindebürgermeister und drei weiteren Personen vertreten. Die Entscheidung wurde im Jahr 2016 so beschlossen, um die zu dem Zeitpunkt auf die Samtgemeinde entfallenden vier Stimmen abzubilden. Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich, dass der Samtgemeindebürgermeister und im Falle seiner Verhinderung die Erste Samtgemeinderätin das Stimmrecht wahrnimmt.

 

4. Gesellschafterversammlung der Diakonie-Sozialstation

 

Nach dem Gesellschaftsvertrag hat jeder Gesellschafter das Recht, sich durch zwei Personen vertreten zu lassen. In der letzten Wahlperiode wurde die Samtgemeinde durch Samtgemeinderbürgermeister Peter Freytag und dem Ratsmitglied Hermann Holsten  vertreten. Die Vertretung für den Samtgemeindebürgermeister ist durch die Allgemeine Vertreterin Kerstin Wendt und für Herrn Holsten durch das Ratsmitglied Ilse Behrens wahrgenommen worden. Nach § 11 des Vertrages können die zustehenden Stimmen nur einheitlich abgegeben werden. Im Jahr 2016 ist beschlossen worden, dass das Stimmrecht der Samtgemeindebürgermeister wahrnimmt. Bei Fortführung der bisherigen Praxis würden die Besetzungen aus der Mitte des Rates durch Wahlen erfolgen (§ 67 NkomVG).
 


1. Wasserversorgungsverband Rotenburg-Land

 

a) Der Samtgemeinderat stellt entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppe für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rotenburg-Land neben Samtgemeindebürgermeister Holger Bahrenburg folgende Vertretungenr die Samtgemeinde fest:
 

Gruppe bzw. Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

SPD/ GRÜNE/ DIE LINKE

 

 

SPD/ GRÜNE/ DIE LINKE

 

 

SPD/ GRÜNE/ DIE LINKE

 

 

CDU

 

 

CDU

 

 

 

b) Stimmführer der Samtgemeinde Sottrum in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rotenburg-Land ist Samtgemeindebürgermeister Holger Bahrenburg. Er wird bei Verhinderung durch die Erste Samtgemeinderätin Kerstin Wendt vertreten.

 

c) Der Samtgemeinderat entsendet Frau/ Herrn …….. als Vertreterin/ Vertreter der Samtgemeinde in den Verbandsausschuss des Wasserversorgungsverbandes Rotenburg-Land.

 

2. Nieders. Städte- und Gemeindebund

 

a) r die Mitgliederversammlung des Nieders. Städte- und Gemeindebundes wird neben Samtgemeindebürgermeister Holger Bahrenburg benannt:

 

a)      Als Mitglied Frau/ Herr

b)     Stellvertretung Frau /Herr

 

 

b) Für Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände des Nieders. Städte- und Gemeindebundes werden neben Samtgemeindebürgermeister Holger Bahrenburg folgende Vertretungen der Samtgemeinde benanntt:

 

 

Gruppe bzw. Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

SPD/GRÜNE/ LINKE

 

 

CDU

 

 

 

3. Touristikverband TouROW

 

Das Stimmrecht der Samtgemeinde in der Mitgliederversammlung des Touristikverbandes TouROW nimmt Samtgemeindebürgermeister Holger Bahrenburg und im Falle seiner Verhinderung die Erste Samtgemeinderätin Kerstin Wendt wahr.

 

 

4. Gesellschafterversammlung der Diakonie-Sozialstation

 

a) Der Samtgemeinderat wählt Frau /Herrn ……………… als Vertreter/in der Samtgemeinde in der Gesellschafterversammlung der Diakonie-Sozialstation. Frau/ Herr …………. wird als Vertreterin/ Vertreter gewählt.

 

b) Das Stimmrecht der Samtgemeinde in der Mitgliederversammlung und in der Gesellschafterversammlung der Diakonie-Sozialstation nimmt Samtgemeindebürgermeister Holger Bahrenburg und im Falle seiner Verhinderung die Erste Samtgemeinderätin Kerstin Wendt wahr.