Ratsinformationssystem

Vorlage - GS/2021/110 MV  

Betreff: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Sottrum Kenntnisnahme
15.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 65 Abs. 1 NKomVG ist der Rat der Gemeinde beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung die Mehrheit seiner Mitglieder (10 Ratsmitglieder) anwesend ist oder wenn alle Mitglieder (19 Mitglieder) anwesend sind und keines eine Verletzung der Vorschriften über die Einberufung des Rates rügt. Der Altersvorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung fest, ob der Rat beschlussfähig ist.