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Vorlage - SG/0/072-01 BV-02 MV  

Betreff: Planungsverfahren zum Rathausanbau
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SG/2020/072-01 BV
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Vorberatung
13.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
20.01.2022    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Zusammenfassung des bisherigen Planungsverfahrens

 

Die Arbeitsgruppe Rathausbau hat in der letzten Wahlperiode einmal getagt und folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

 

1.)     Bedarfseinschätzung

Die AG hält einstimmig die Bedarfseinschätzung der Verwaltung für eine gute Planungsgrundlage. Die AG ist sich darüber einig, dass die in der Einschätzung genannten Quadratmeterzahlen insgesamt, aber auch die für die einzelnen Räume, Anhaltspunkte und keine unveränderbaren Größen sind. Auch die Anzahl der Räumlichkeiten muss flexibel im Planungsprozess gesehen werden. Insgesamt ist es der AG wichtig, ein Raumangebot zu schaffen, welches den Anforderungen eines modernen Rathauses mit den heutigen Standards entspricht. Raumausstattung ist auch ein Punkt der sog. Arbeitgeberattraktivität. Freiflächen, Frontoffice und BackOffice Teilung, flexible Infrastruktur, die gerade dem dynamischen digitalen Wandel zukunftssicher gerecht wird und nachträgliche Organisationsveränderungen reibungslos ermöglicht, sind aus Sicht der AG unabdingbar.

 

2.)      Architektur Gebäudeplanung

 

Übereinstimmend wird festgelegt, dass die Planung das bisherige Rathaus komplett mit umfasst und Alt- wie Neubau einen Standard erhalten. Das gesamte Gelände einschließlich der Anforderungen an Stellplätzen soll beplant werden. Es sollen keine Vorgaben zur Architektur getroffen werden, wichtig ist es, das Gebäude von innen mit seinen Bedarfen nach außen zu beplanen. Die Architektur soll für die Besucherinnen und Besucher außen wie innen selbsterklärend sein. Das Gebäude soll Symbolkraft entfalten als Rathaus aller Mitgliedsgemeinden und sich mit seiner Architektur in das Ortsbild (Kirche, Park am Eichkamp etc.) ortsbildprägend anpassen. In der Diskussion hat sich gezeigt, dass bereits in der Arbeitsgruppe unterschiedliche Auffassungen zur Bauweise (Fachwerk oder Kontrastbau, Lage eines Anbaus etc.) bestanden, so dass einstimmig die Empfehlung ausgesprochen wurde, den Planungsbüros für die Entwürfe freie Hand für das gesamte Grundstück und Einbezug des jetzigen Rathauses zu geben.“

 

Der Rat der Samtgemeinde hat dann entschieden,

  1. das Gebäude Kirchstraße abzureißen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit den Abriss auszuschreiben. Zeitlich ist dies mit den konkreten Bauzeitenplan des Neubaus zu verzahnen,
  2. um eine Planung von innen nach außen sicherzustellen, zunächst eine Fachplanung Büro auszuschreiben und
  3. auf Grundlage dieser Fachplanung nach Beschlussfassung über die Planung in einem zweiten Schritt einen Architektenwettbewerb auszuschreiben. Hierfür wird ein Wert von 50.000€ festgesetzt.

 

Die Fachplanung ist ausgeschrieben worden und das beauftragte Architekturbüro pws  | Planungsbüro Weber Schultz aus Kiel hat anhand der Bedarfseinschätzung, der Grundrisspläne und auf der Grundlage von Vor-Ort-Terminen eine Innenplanung für das Bestandsgebäude vorgenommen. Davon ausgehend ergibt sich der Raumbedarf für einen Erweiterungsbau. Das Büro wird die Pläne  in der Sitzung vorstellen.

 

Die Planungen erfolgen nach DIN-Vorgaben und berücksichtigen insbesondere den Bedarf nach flexibler Umnutzung und Umgestaltung von Büroraum.

 

Die Verwaltung schlägt zum weiteren Vorgehen vor, eine Arbeitsgruppe zur Begleitung des Bauvorhabens einzurichten, bestehend aus 6 Ratsmitgliedern und zwei Vertretungen der Verwaltung.

Aufgrund der Planungsgespräche sind aus Sicht der Verwaltung die nächsten Schritte zum einen eine Energieberatung für das Altgebäude, um Eckpunkte und eine Kostenkalkulation für die dort erforderlichen Umbauten und insbesondere erforderlichen und effektiven Maßnahmen zur Dämmung zu erhalten. Und zum anderen sollte diese Arbeitsgruppe wesentliche Vorgaben für den Architektenwettbewerb vorbereiten (Flächenverbrauch, Optionen für Erweiterungsmöglichkeiten, Anbau oder freistehendes Gebäude etc.).

Die Protokolle der Arbeitsgruppe erhält der Rat zur Kenntnis.  


 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Verwaltung und Politik. Die Arbeitsgruppe umfasst 8 Personen, zwei davon aus der Verwaltung. Entsprechend der Vorschläge stellt der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Sottrum folgende Besetzung fest:

 

 

Name, Vorname

 

1

Bahrenburg, Holger

Verwaltung

2.

Wendt, Kerstin

Verwaltung

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

8.

 

 

 

Stammbaum:
SG/2020/072-01 BV   Planungsverfahren zum Rathausanbau   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
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