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Vorlage - GS/2021/037 BV  

Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung
10.01.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Entwurf Haushaltsplan Gemeinde Sottrum 2022  

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2022 wird zum 11. Mal als produktorientierter Haushalt nach dem

doppischen Haushaltsrecht vorgelegt.

 

In der Haushaltssatzung 2022 schließen die ordentlichen Erträge mit 10.831.500 € und die Aufwendungen mit 10.944.700 € ab. Das Jahresergebnis beträgt demnach -113.200 € (in 2021: -670.400 €). Zum jetzigen Zeitpunkt ist für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 in der mittelfristigen Planung ein Überschuss im Ergebnishaushalt zu erwarten. Bedingt durch die guten Steuereinnahmen im Jahr 2021 muss gemäß der Vorgaben eine Rückstellung für Kreis- ( 459.715,28 € ) und Samtgemeindeumlage ( 19.669,75 € ) sowie die zu

erwartende geminderte Schlüsselzuweisung ( 283.004,00 € ) im Jahr 2021 gebildet werden, um das Haushaltsjahr 2022 zu entlasten. Insgesamt wurden im Jahr 2021 Rückstellungen in Höhe von 762.389,03 € gebildet.

 

Mit den künftig vorgesehenen Investitionen werden die Ansätze für Abschreibungen im Ergebnishaushalt auch in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Dies wird auch für die Auflösungserträge aus Sonderposten für erhaltene Zuwendungen prognostiziert. Im vorliegenden Haushalt 2022 wurden erstmalige die Positionen „Fiktive Erträge auf Abschreibungen für Sonderposten“ sowie „Fiktive Abschreibungen“ mit berücksichtigt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass im Durchschnitt die Investitionen zur Mitte des Jahres fertiggestellt werden und damit aufwandswirksam abgeschrieben werden müssen.

 

r den Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt ergibt der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen einen Betrag in Höhe von 191.100 € (in 2021: -435.900 ). Mit dem Finanzüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit soll im Regelfall die ordentliche Tilgung finanziert werden. Für das Jahr 2022 wird dieses Ziel - wie auch in den Vorjahren - erreicht. Für die Gemeinde Sottrum fallen Tilgungsleistungen in Höhe von

61.300 für beanspruchter Investitionskredite an.

 

Der Bereich der Investitionstätigkeit schließt mit einem Saldo von -2.029.700,00 € ab. Der Finanzhaushalt insgesamt weist bei den Einzahlungen und den Auszahlungen einen Bedarf an Finanzmitteln von 1.899.900 € aus. Wesentliche Maßnahmen sind der weitere Erwerb von Grundstücken Dannert / Lindenstr. und weiteren landwirtschaftlichen Flächen im Gesamtwert von € 713.300. Außerdem soll der Anbau am Kindergarten Pusteblume

( 370.000 ) und die Erweiterung der Kinderkrippe Wurzelfreunde ( 560.000 € ) vollzogen werden sowie die Ausstattung aller Kindergärten mit Luftfilteranlagen ( 240.000 € ) erfolgen. Aufwendungen in Höhe von € 259.000 sind für den Neubau des Sporthaus „Alte Dorfstr“ vorgesehen.

Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken sind nach Abzug der Aufwendungen in Höhe von € 1.751.400 zu erwarten, die wiederum zum Teil für den Ankauf weiterer Baugebiete ( 572.000 € ) verwendet werden sollen.

 

Ferner sollen weitere Flächen im Gewerbegebiet Dannert ( 352.600 € ) angekauft werden. Zur Unterstützung der Aufgaben des Bauhofs soll ein Kommunalfahrzeug mit Mulchausleger und Mähkombination ( 240.000 € ) beschafft sowie ein Unterstand ( 160.000 € ) erstellt werden. Letztlich soll das Hauptgebäude des Bauhofs erweitert werden ( 540.000 € ).


 

Der Finanzausschuss nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für 2022 nebst Anlagen zur

Kenntnis und verweist ihn zur Beratung in die Fachausschüsse.

 

Stammbaum:
GS/2021/037 BV   Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022   Finanzen   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2021/037 BV-01 BV   Haushalt 2022 Änderungen aus den Fachausschüssen   Finanzen   Beschlussvorlage Gemeinde