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Vorlage - GS/GS/2019/044-01 BV
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Sachverhalt:
Für den Bereich „Feldstraße/ Alte Dorfstraße“ wurde im Juli 2019 auf Antrag der Gemeinde Sottrum die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen VZ260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) gemäß StVO vom Landkreis Rotenburg angeordnet und umgesetzt. Somit ist die Feldstraße ab ca. 100m von der Anbindung an die „Alte Dorfstraße“ für Kraftfahrzeuge gesperrt. Durch die Verkehrszeichen 1020-30 (Anlieger frei) und 1026-38 (Landwirtschaftlicher Verkehr frei), ist die weitere Nutzung geregelt.
Trotz der Beschilderung nutzen immer wieder Lastkraftwagen die Straße als Zufahrt ins Gewerbegebiet „A1 Gewerbepark Sottrum“.
Auf der Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2019 wurde eine Sperrung der Feldstraße vor der Auffahrtsrampe mit einem Poller und entsprechender Beschilderung diskutiert. Dieser Vorschlag der Verwaltung wird in einer geheimen Abstimmung abgelehnt.
Nun kam erneut die Diskussion über eine Sperrung der Feldstraße auf.
Nach Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreis Rotenburg/ Wümme ist eine temporäre Sperrung eines Teilabschnittes der Feldstraße durch eine bauliche Maßnahme (Poller, Schranke ö. ä.) in Aussicht gestellt, da die Gemeinde ein Verkehrsentwicklungskonzept erarbeitet. Für diesen Zeitraum sieht der Landkreis von der grundsätzlich erforderlichen Entwidmung und somit den Entzug des Teilabschnitts der Feldstraße für den öffentlichen Verkehr ab. Die Entwidmung ist Angelegenheit des Straßenbaulastträgers, also der Gemeinde Sottrum.
Der Landkreis als Verkehrsbehörde führte aus, dass schon bei der Antragstellung für den landwirtschaftlichen Verkehr eine Regelung gefunden werden muss. Weiterhin wies der Landkreis auf die möglichen Probleme hin, die durch einen trotzdem einfahrenden Lastkraftwagen entstehen. Dieser müsste rückwärts wieder aus der Feldstraße ausfahren.
In der Feldstraße werden im Bereich der Rampe zur Edisonstraße bauliche Maßnahmen zur Sperrung des Teilabschnitts errichtet.