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Vorlage - GS/2015/070  

Betreff: Erschließung des Baugebiets Dannert III in Sottrum, hier: Vorstellung des Planentwurfs
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt Vorberatung
07.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
21.09.2015 
Sitzung des Rates der Gemeinde geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 65 „Dannert III“ von Sottrum ist vorgesehen, umgehend mit der Erschließung des Plangebietes zu beginnen, damit der Verkauf der Flächen und deren Besiedlung zügig erfolgen kann.

 

Zur Sicherung der Oberflächenentwässerung werden ungefähr 1.000 m Regenwasserkanalisation DN 300 bis DN 600 und ein Regenrückhaltebecken geschaffen. Für die verkehrliche Erschließung werden zunächst rund 7.500 m² Baustraße und ca. 30 Straßenleuchten incl. des erforderlichen Lampenkabels errichtet. Zudem sind von der Samtgemeinde annähernd 1.000 m Schmutzwasserkanalisation DN 200 herzustellen und die Arbeiten mit den Versorgungsunternehmen zu koordinieren.

 

Im Zuge des Straßenendausbaus werden auch die Landschaftsbauarbeiten abgewickelt.

 

Das beauftrage Büro Galla & Partner aus Horneburg wird in der Fachausschusssitzung den Planentwurf und die Kostenschätzung vorstellen. Der Kostenaufwand für die Ersterschließung kann nach ersten Schätzungen mit rund 1.600.000 € angenommen werden. Davon entfallen rund 450.000 € auf die Samtgemeinde für die Schmutzwasserkanalisation. Für den Endausbau sind in einigen Jahren noch einmal knapp 600.000 € zu veranschlagen.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde stimmt dem Entwurf über die Erschließung des Baugebietes „Dannert III“ von Sottrum - unter Berücksichtigung nachstehender Änderungen und Ergänzungen - zu und beschließt, die Arbeiten auf dieser Grundlage auszuschreiben:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ersterschließung werden im Nachtrag zum Haushalt 2015 bereitgestellt.