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Vorlage - GRE/2022/022 BV  

Betreff: Ausschreibung von Strom für die Bezugsjahre 2023/2024
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
23.05.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Schreiben vom 19.04.2022 angefragt, ob sich die Gemeinde Reeßum wie in der Vergangenheit auch der geplanten Ausschreibung von Öko-Strom und Normalstrom dem Landkreis Rotenburg (Wümme) anschließt.

 

Hierzu ist es erforderlich im ersten Schritt eine Absichtserklärung zur Teilnahme an einer europaweiten Ausschreibung zum Bezug von leitungsgebundener Elektroenergie für die Lieferjahre 2023 und 2024 unter Angabe der Bezugsart (Öko-Strom oder konventioneller Strom) zu unterzeichnen. Die Absichtserklärung verpflichtet noch nicht zur Teilnahme an einer Ausschreibung. Eine Teilnahmeverpflichtung besteht erst nach Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrages.

 

Da sich die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sottrum in der Vergangenheit ebenfalls der Stromausschreibung des Landkreises Rotenburg (Wümme) angeschlossen haben, bitte ich um Zustimmung, dass sich die Gemeinde Reeßum wieder an der Stromausschreibung für die Lieferjahre 2023 und 2024 beteiligt. Ich schlage den Bezug von Öko-Strom vor.

 

r die Stromlieferungen 2021 und 2022 hatten sich die Gemeinden der Samtgemeinde Sottrum für folgende Bezugsarten ausgesprochen:

 

1. Öko-Strom

Samtgemeinde Sottrum, Gemeinde Bötersen, Gemeinde Hassendorf, Gemeinde Hellwege, Gemeinde Horstedt und Gemeinde Reeßum

 

2. Normalstrom

Gemeinde Ahausen und Gemeinde Sottrum 
 



Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt sich an der EU-weiten Ausschreibung des Landkreises zu beteiligen und erklärt ihre Absicht zum Bezug von Öko-Strom.